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08. Juni 2016 | FPÖ, Wahlen

HC Strache: FPÖ ficht Bundespräsidentschaftswahl an

„Wir sind keine schlechten Verlierer, da geht es um die Grundrechte der Demokratie, die gesichert sein müssen"

Die Wahlanfechtung der Bundespräsidentschaftswahl ist fix. FPÖ-Obmann HC Strache präsentierte bei seiner heutigen Pressekonferenz gemeinsam mit Rechtsanwalt und Justizminister a.D. Dieter Böhmdorfer und  dessen Kollegen Rüdiger Schender die wichtigsten Inhalte der gestern Abend eingebrachten Beschwerde.

Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt und umfasst insgesamt rund 150 Seiten. Eine Unzahl an Unregelmäßigkeiten ist von der FPÖ dokumentiert worden. Sämtliche Hinweise seien eidesstattlich beglaubigt worden, das Ausmaß sei „erschreckend“, bilanzierte der FPÖ-Chef. „Ich fühle mich schon aus diesem Grunde heraus verpflichtet, die Wahl anzufechten, und das ist auch die Vorgangsweise, die mir von juristischen Experten eindringlich empfohlen wurde. Ob der Verfassungsgerichtshof letztendlich zur Ansicht gelangen wird, dass diese Unregelmäßigkeiten zu einer Wiederholung oder teilweisen Wiederholung der Wahl führen müssen, bleibt natürlich offen“, sagte HC Strache.

Misstrauen ist durchaus berechtigt

In 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden wurden von der FPÖ Gesetzeswidrigkeiten dokumentiert. In 82 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Eintreffen der Wahlkommission vorsortiert in miteinzubeziehende und nicht miteinzubeziehende Wahlkarten. Dies betrifft 573.275 eingelangte Wahlkarten, davon wurden 31.814 als nichtig vorsortiert. „Hier ist Misstrauen durchaus berechtigt“, sagte HC Strache.

In 11 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung bereits geöffnet und in einigen war der Stimmzettel bereits sogar aus den Stimmkuverts entnommen. Davon betroffen sind 80.953 eingelangte Wahlkarten. In 4 Bezirkswahlbehörden waren zu Beginn der Sitzung die Wahlkartenstimmen bereits ausgezählt. Davon betroffen sind 30.295 eingelangte Wahlkarten. In 7 Bezirkswahlbehörden erfolgte die Auszählung nicht durch die Bezirkswahlbehörde, sondern durch nicht zuständige Personen. Davon betroffen sind 58.374 eingelangte Wahlkarten.

„Soviel nur zu dem katastrophalen Gesamteindruck dieser Wahl. Wir haben immer gesagt, wir fechten die Wahl nicht um der Wahlanfechtung willen an. Aber dieses Desaster rund um die Auszählung kann nicht unkommentiert hingenommen werden. Und es kann auch nicht als irrelevant für den Wahlausgang einfach so vom Tisch gewischt werden“, so HC Strache. 


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