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Kickl fordert Unterausschuss zur Reform des Wahlrechts statt SPÖVP-Beschäftigungstherapie im Dienste des Machterhalts

"Bis zum Abend des ersten Wahlganges waren die Kompetenzen des Bundespräsidenten für SPÖVP kein Thema, plötzlich ist das eine ‚Fahnenfrage‘.

Aufgrund der Wahlanfechtung zur Bundespräsidentschaftswahl durch die FPÖ konnte das Wahlergebnis bisher nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden. Derzeit berät der Verfassungsgerichtshof in Form einer öffentlichen Verhandlung über die vorgebrachten Einwände. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS wollen nun einen Nachdenkprozess darüber starten, inwieweit die im Jahr 1929 verankerten Kompetenzen des Bundespräsidenten heute noch zeitgemäß sind bzw. welche Änderungen diesbezüglich sinnvoll wären. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch mit entsprechender Mehrheit beschlossen, einen Unterausschuss zu dieser Frage einzusetzen, um in aller Ruhe mit Experten eine vertiefte Diskussion zu führen. Diesbezüglich wäre es seitens der Freiheitlichen sinnvoller einen Unterausschuss zur Reform des Wahlrechts einzusetzen. 

Rot-schwarzer Machterhalt

„Man merkt die Absicht und ist verstimmt: Hier geht es nicht um sinnvolle Reformen der Kompetenzen des Bundespräsidenten, hier geht es SPÖ und ÖVP um Machtdenken und Machterhalt. Sogar ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses soll eingesetzt werden. Das ist reine Beschäftigungstherapie. Diese Vorgangsweise lehnen wir ab. Wenn ein Unterausschuss, dann einer zur Reform des Wahlrechts, insbesondere der Briefwahl. Hier herrscht wirklich Diskussions- und Handlungsbedarf“, so heute FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl.

„Beim Wahlrecht ist wirklich Feuer am Dach“

„Bis zum Abend des ersten Wahlganges waren die Kompetenzen des Bundespräsidenten für die Regierungsfraktionen kein Thema, jetzt werden sie plötzlich zur ‚Fahnenfrage‘. Dass sich Grüne und Neos vor den großkoalitionären Karren spannen lassen und den Regierungsantrag mittragen, verwundert nicht, diese beiden Parteien tun ja alles, nur um sich bei SPÖ und ÖVP Liebkind zu machen. Da halten sie schon den einen oder anderen Steigbügel, mag es auch noch so unsinnig sein. Ging es um die ‚Entrümpelung‘ der Kompetenzen des Bundespräsidenten, wie etwa das Recht, illegitime Kinder zu legitimieren, ließe sich das mit einer einfachen Entschließung machen“, so Kickl. „Beim Wahlrecht ist wirklich Feuer am Dach. Allein, was die ersten Befragungen des Verfassungsgerichtshofs an Unregelmäßigkeiten und Ungesetzlichkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zutage gefördert haben, treibt Verfassungsexperten die Schamesröte ins Gesicht und ist eines Rechtsstaates unwürdig. Auch andere Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass es bei der Briefwahl immer wieder zu Ungereimtheiten kommt. Die Grundsätze des Wahlrechts sind auch bei der Briefwahl zu hundert Prozent zu schützen“, so Kickl.


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