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12. Oktober 2017 | Arbeit und Soziales

Österreichs Arbeitnehmer und Unternehmer verdienen Fairness

Jetzt geht es um die Beseitigung von arbeits- und sozialrechtlichen Ungerechtigkeiten!

Die heute im Parlament mit den Stimmen der FPÖ beschlossene Angleichung von Arbeitern und Angestellten ist seit 1979 eine Forderung der Freiheitlichen. Auf Sozialpartnerebene haben dies SPÖ und ÖVP jahrzehntelang verhindert. Die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten von Arbeitern und Angestellten dauerte 57 Jahre und wurde auf Druck der FPÖ verwirklicht.

Jetzt geht es um die Beseitigung von arbeits- und sozialrechtlichen Ungerechtigkeiten! Die Reform wird durch Übergangsfristen mit Augenmaß umgesetzt und mit einer gleichzeitigen Entlastung der Wirtschaft verknüpft. Allein durch die Abschaffung der Auflösungsabgabe entlasten wir die Wirtschaft jährlich um 70 Millionen Euro. Weitere Entlastungen und Zuschüsse kommen der Wirtschaft ebenfalls zugute.

UNFAIR WAR BISHER

  • Dass Arbeiter gegenüber Angestellten bei Kündigungen schlechter gestellt waren
  • Dass Arbeiter gegenüber Angestellten im Krankheitsfall schlechter gestellt waren
  • Dass Arbeiter gegenüber Angestellten bei besonderen Dienstverhinderungen (Todesfall, Heirat, Umzug) schlechter gestellt waren
  • Dass Lehrlinge oder Lehrbetriebe ihre Internatskosten bei Berufsschulbesuch selbst zahlen mussten
  • Dass Unternehmer eine Auflösungsabgabe zahlen mussten
  • Dass Klein-Unternehmer bei der Entgeltfortzahlung keine echte Unterstützung erhielten
  • Dass Klein-Unternehmer bei Arbeitsunfähigkeit keine Unterstützung erhielten 

 

 ÖSTERREICHS ARBEITNEHMER VERDIENEN FAIRNESS

  • Ab dem 1.1.2018 Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge
  • Ab dem 1.7.2018 Zuschuss für Betriebe bis 10 Mitarbeiter zur Entgeltfortzahlung von 75 Prozent
  • Ab dem 1.7.2018 Zuschuss für arbeitsunfähige Unternehmer
  • Ab dem 1.7.2018 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich für alle Dienstnehmer sechs Wochen lang und nach einem Dienstjahr sowie auch bei Lehrlingen acht Wochen lang
  • Ab dem 1.7.2018 Regelungen für die besonderen Dienstverhinderungen für alle Arbeitnehmer
  • Ab dem 1.1.2020 Abschaffung der Auflösungsabgabe
  • Ab dem 1.1.2021 Vereinheitlichung Arbeiter/Angestellte auf der Basis des Angestelltengesetzes bei den Kündigungsfristen bei gleichzeitiger Sonderregelung für Saisonbranchen (Tourismus, Bau usw.) wie bisher auf Kollektivvertragsebene

 


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