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20. April 2018 | Justiz

Stefan: „Opferschutz, Verbrechensaufklärung und Grundrechtsschutz haben oberste Priorität“

Sicherheitspaket: FPÖ-Verfassungssprecher definiert neue Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung.

„Die aktuelle Gesetzesänderung im ‚Sicherheitspaket‘ beinhaltet unter anderem wichtige Maßnahmen zur Aufdeckung von Schwerkriminalität. Betroffen sind vor allem Delikte mit Strafrahmen über zehn Jahren, Sexualdelikte mit Strafandrohung höher als fünf Jahre und Terrorgefahr. Viele Möglichkeiten zur Aufdeckung und Verfolgung solcher Verbrechen sind bereits jetzt erlaubt, das neue Gesetz hat jedoch vieles konkretisiert und ist dem digitalen Zeitalter angepasst“, betonte FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan.

Anlassdatensicherung statt Vorratsdatenspeicherung

Es sei sehr schwer, einen Weg zu finden, um einerseits die Grundrechte der Bürger zu wahren und andererseits dem Sicherheitsbedürfnis mit einer erfolgreichen Strafverfolgung nachzukommen. „Einer dieser Punkte ist sicherlich die sogenannte Anlassdatensicherung, die nur bei konkretem Tatverdacht auf Grund staatsanwaltlicher Anordnung zustande kommt, ganz im Gegenteil zur ‚alten‘ Vorratsdatenspeicherung, bei der schlichtweg alle Daten der Bürger ohne Anlass gesichert worden wären“, so Stefan.

Neues Programm zu Entschlüsselung von Whatsapp-Nachrichten

„Im Zuge der bereits praktizierten Telefonüberwachung ist es zur Zeit nicht möglich, End-zu-End verschlüsselte Dienste wie etwa ‚Whatsapp‘ zu überwachen. Dazu soll ein als ‚Bundestrojaner‘ bezeichnetes Programm entwickelt werden, um auch hier Schwerkriminalität bekämpfen zu können. Das Know-how für diese Programmierarbeit gibt es bereits in Österreich, bis dss Programm allerdings zum Einsatz kommen kann, werden aber sicherlich mindesten zwei Jahre vergehen“.

Sensibler Umgang und Kontrolle im Gesetz verankert

Der Einsatz dieser neuen Methoden bedürfe natürlich eines sehr sensiblen Umganges und auch der Kontrolle, was aber im neuen Gesetz verankert sei, schloss Stefan.


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