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12. März 2018 | Inneres, Landesverteidigung

Verteidigungsminister Kunasek erhöht Sicherheit der Soldaten bei Schutzobjekten in Wien

Nach dem Messerangriff in der vergangenen Nacht wurde die Sicherung durch Doppelposten für die nächsten 72 Stunden angeordnet.

Seit 1. August 2016 unterstützen rund 100 Soldaten des Bundesheeres im Zuge eines Assistenzeinsatzes die Wiener Polizei und bewachen unter anderem Botschaften, Residenzen, Kultureinrichtungen und internationale Schulen in Wien - insgesamt 24 Objekte. Für diese hat Verteidigungsminister Mario Kunasek nach dem Messerangriff in der vergangenen Nacht nun die Sicherung durch Doppelposten für die nächsten 72 Stunden angeordnet.

Nur eigens ausgebildete Kräfte im Einsatz

„Für mich hat die Sicherheit unserer Soldaten oberste Priorität, deshalb habe ich dem Generalstab den Auftrag gegeben, Doppelposten bei den Schutzobjekten einzusetzen“, so der Verteidigungsminister. Bei den Soldaten handelt es sich um länger dienende Berufs- und Milizsoldaten. Sie sind im Wach- und Sicherungsdienst ausgebildet und werden zusätzlich zwei Wochen lang durch Polizisten der Sicherheitsakademie und der Landespolizeidirektion Wien auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Rechtsmaterien, spezielle Einweisungen und Einsatztraining stehen dabei auf dem Ausbildungsplan. Militärisch geführt werden die Soldaten durch das Militärkommando Wien.

Soldaten haben gleiche Rechte wie Exekutive

Bei diesem Einsatz führt das Bundesheer Aufgaben der Exekutive aus. Das betrifft sowohl die Auftragslage (Überwachung) als auch die Ausrüstung und Bewaffnung: Beim Wachdienst sind die Soldaten mit Pfefferspray und Dienstpistole ausgestattet, bei manchen Objekten auch mit Sturmgewehren. Darüber hinaus haben die Soldaten dieselben Befugnisse wie ihre Kollegen von der Exekutive, beispielsweise ein Wegweisungsrecht. Außerdem sind sie an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Um die Befugnisse durchzusetzen, sind sie mit unmittelbarer Zwangsgewalt ausgestattet. Die Soldaten verfügen über Rechte in Bezug auf die Anhaltung und Anzeige nach der Strafprozessordnung.

 

 

 


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