Plenarsitzungen des Bundesrates
Die Bundesräte werden von den Landtagen für die Dauer der jeweiligen Landtagsgesetzgebungsperiode gewählt und daher sind personelle Änderungen im Bundesrat nach jeder Landtagswahl möglich. Der Bundesrat hat darum auch keine Gesetzgebungsperiode, sondern tagt seit 1945 permanent. Die Plenarsitzungen des Bundesrates finden gewöhnlich jeweils zwei Wochen nach Plenarsitzungen des Nationalrates statt.
Bundesrat-Sitzungen während der XXIV. Gesetzgebungsperiode des NR
Bundesrat-Sitzungen während der XXIII. Gesetzgebungsperiode des NR
Bundesrat-Sitzungen während der XXII. Gesetzgebungsperiode des NR
Bundesrat-Sitzungen während der XXI. Gesetzgebungsperiode des NR
Bundesrat-Sitzungen während der XX. Gesetzgebungsperiode des NR

- Sitzungssaal des Bundesrates








