Schriftliche Anfragen der FPÖ
Im Folgenden finden Sie eine FPÖ-Gesamtliste ´Schriftlicher Anfragen` der jeweiligen Gesetzgebungsperiode.
Schriftliche Anfragen der XXIV. Gesetzgebungsperiode
Schriftliche Anfragen der XXIII. Gesetzgebungsperiode
Schriftliche Anfragen der XXII. Gesetzgebungsperiode
Schriftliche Anfragen der XXI. Gesetzgebungsperiode
Schriftliche Anfragen der XX. Gesetzgebungsperiode
Die Abgeordneten und die Mitglieder des Bundesrates haben das Recht, von den Mitgliedern der Bundesregierung mittels schriftlicher Anfragen Auskünfte über alle in ihren Verantwortungsbereich fallenden Angelegenheiten zu verlangen. Die Beantwortung muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Abgeordnete zum Nationalrat können auch schriftliche Anfragen an den Nationalratspräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten und an die Obmänner der Ausschüsse richten, Bundesräte an den Bundesratspräsidenten und die Ausschussvorsitzenden.











