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05. Oktober 2010
07. Oktober 2010
 
 
 

Schriftliche Anfragen der FPÖ

Im Folgenden finden Sie eine FPÖ-Gesamtliste ´Schriftlicher Anfragen` der jeweiligen Gesetzgebungsperiode.

Schriftliche Anfragen der XXIV. Gesetzgebungsperiode

Schriftliche Anfragen der XXIII. Gesetzgebungsperiode

Schriftliche Anfragen der XXII. Gesetzgebungsperiode

Schriftliche Anfragen der XXI. Gesetzgebungsperiode

Schriftliche Anfragen der XX. Gesetzgebungsperiode

 

Die Abgeordneten und die Mitglieder des Bundesrates haben das Recht, von den Mitgliedern der Bundesregierung mittels schriftlicher Anfragen Auskünfte über alle in ihren Verantwortungsbereich fallenden Angelegenheiten zu verlangen. Die Beantwortung muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Abgeordnete zum Nationalrat können auch schriftliche Anfragen an den Nationalratspräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten und an die Obmänner der Ausschüsse richten, Bundesräte an den Bundesratspräsidenten und die Ausschussvorsitzenden.

Bild von NAbg. Stefan
Stefan: Neues Volksgruppengesetz ohne Minderheitenfeststellung unseriös

Zur Novellierung des Volksgruppengesetzes ist eine Volkszählung nach Bekenntnis zur Muttersprache unumgänglich

 
Bild von NAbg. Dr. Rosenkranz
Walter Rosenkranz: Detektivarbeit an Schulen entbehrlich

Klare Regelungen im Rahmen der Schulaufsicht müssen getroffen werden

 
Bild von Nabg. Kitzmüller
Kitzmüller: Nicht nur Steuern, sondern vor allem Beihilfen an die Inflation anpassen!

Leistungen an Familien schrumpfen real seit Jahren - Grundsteuererhöhung würde Familien überdurchschnittlich treffen

 

Youtube - Österreich Zuerst

 
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EU-Ostländer: Arbeitsmarktöffnung verhindern!