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29. Feber 2012
01. März 2012
 
 
 

Schriftliche Anfragen der FPÖ

Im Folgenden finden Sie eine FPÖ-Gesamtliste ´Schriftlicher Anfragen` der jeweiligen Gesetzgebungsperiode.

Schriftliche Anfragen der XXIV. Gesetzgebungsperiode

Schriftliche Anfragen der XXIII. Gesetzgebungsperiode

Schriftliche Anfragen der XXII. Gesetzgebungsperiode

Schriftliche Anfragen der XXI. Gesetzgebungsperiode

Schriftliche Anfragen der XX. Gesetzgebungsperiode

 

Die Abgeordneten und die Mitglieder des Bundesrates haben das Recht, von den Mitgliedern der Bundesregierung mittels schriftlicher Anfragen Auskünfte über alle in ihren Verantwortungsbereich fallenden Angelegenheiten zu verlangen. Die Beantwortung muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Abgeordnete zum Nationalrat können auch schriftliche Anfragen an den Nationalratspräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten und an die Obmänner der Ausschüsse richten, Bundesräte an den Bundesratspräsidenten und die Ausschussvorsitzenden.

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