Untersuchungsausschüsse
Jeder Abgeordnete kann im Zuge einer Plenarsitzung des Nationalrates einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen, diese Einsetzung kann nur auf Beschluss des Nationalrates erfolgen.
Am 10. Juli 2009 wurde der erste Untersuchungsausschuss der aktuellen (XXIV.) Gesetzgebungspeiode einberufen. Informationen zum sogenannten "Spitzel Untersuchungsausschuss" finden Sie auf der nächsten Seite.











