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23. Feber 2012
29. Feber 2012
 
 
 

Untersuchungsausschüsse

Jeder Abgeordnete kann im Zuge einer Plenarsitzung des Nationalrates einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen, diese Einsetzung kann nur auf Beschluss des Nationalrates erfolgen.

Am 10. Juli 2009 wurde der erste Untersuchungsausschuss der aktuellen (XXIV.) Gesetzgebungspeiode einberufen. Informationen zum sogenannten "Spitzel Untersuchungsausschuss" finden Sie auf der nächsten Seite.

Bild von NAbg. GS Kickl
Kickl: Familienleistungen streichen, wenn Kinder Schule nicht besuchen

Studie der Uni Linz und der AK zeigt Handlungsbedarf gerade bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf

 

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Einladung zu "Korruptions-Clubbing" widerspricht der Unschuldsvermutung

 

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