Die ÖVP hat gestern einen entsprechenden Entwurf zur Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes vorgelegt. Die Familienbeihilfe für die im EU-Ausland lebenden Kinder soll ab dem Jahr 2018 gekürzt bzw. an die jeweiligen Lebenshaltungskosten des Landes angepasst werden. Geplant ist, dass das Gesetz noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden soll. Der Grund des Gesetzes seien hohe Familienbeihilfezahlungen, die jährlich ins Ausland abfließen. Im Jahr 2015 waren das laut Familienministerium rund 249 Millionen Euro für 122.000 Kinder. Bereits seit Jahren fordern die Freiheitlichen ein solches Herkunftslandprinzips bzw. eine ‚Indexierung‘, die jedoch von SPÖ und ÖVP bisher immer verhindert wurden. „Mit Jahren der Verspätung und der parlamentarischen Blockade unserer Initiativen durch die Regierungsfraktionen scheint sich nun zumindest die ÖVP zur Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung der Familienbeihilfe nach dem Herkunftslandprinzip zu bekennen. Wir werden sehen, ob sich die ÖVP in dieser Frage auch nachhaltig gegen die SPÖ durchsetzen kann“, nahm die FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller Stellung in Bezug auf die jüngsten Aussagen von Außenminister Kurz, sich notfalls auch über die Entscheidung der EU hinwegsetzen zu wollen.
Nur ein Ankündigungsmodus der ÖVP?
Nachdem sich die ÖVP endlich der Wichtigkeit dieser Problematik bewusst geworden sei, wird die FPÖ den Gesetzestext – sobald verfügbar - genau durchleuchten und gegebenfalls auch unterstützen. Es werde sich dann zeigen, ob es seitens der ÖVP nur bei einem Ankündigungsmodus bleibt oder nicht. „Die errechneten 100 Millionen Euro, die sich aus einer solchen Gesetzesnovelle einsparen lassen, müssen jedenfalls den österreichischen Familien und damit auch der heimische Wirtschaft zugutekommen und dürfen keinesfalls dazu verwendet werden um irgendwelche Budgetlöcher zu stopfen“, betonte die FPÖ-Familiensprecherin.