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06. Oktober 2018 | Inneres, Asyl

Absolutes Waffenverbot für Asylwerber

Österreich setzt mit Waffengesetz-Novelle eine EU-Richtlinie um - Erleichterungen für Jäger, Sportschützen und Sicherheitsbehörden. Für Drittstaatsangehörige sind Schusswaffen, Messer, Pfefferspray oder Stöcke ab 1. Jänner 2019 ausnahmslos verboten.

Eine Waffengesetz-Novelle gemäß EU-Richtlinie bringt Erleichterungen für Sicherheitsbehörden, Jäger und Sportschützen, hingegen ein absolutes Waffenverbot für Drittstaatsangehörige und Asylwerber.

torange.biz (CC-BY 4.0)

Eine neue EU-Waffenrechtsrichtlinie soll die missbräuchliche Verwendung von Feuerwaffen für kriminelle und terroristische Zwecke bekämpfen. Österreich setzt die Novelle um, schafft unter anderem Verbesserungen für Sicherheitsbehörden, Jäger sowie Sportschützen und verbietet bestimmten Drittstaatenangehörigen wie Asylwerbern das Tragen jeglicher Waffen. Das gilt nicht nur für Schusswaffen sondern (vor allem) auch für Messer, Pfefferspray, Schlagstöcke und ähnliches. Wer trotzdem mit einer Waffe erwischt wird, zahlt 360 Euro - oder geht für eine Woche ins Gefängnis. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Waffenbesitzkarten-Test: Nur noch zweimal Durchfallen möglich

Wer als Österreicher oder EU-Bürger eine Waffenbesitzkarte lösen möchte, muss sich, wie bisher, einem psychologischen Eignungstest unterziehen. Bisher konnte die Prüfung beliebig oft wiederholt werden. Nun gilt: Wer durchfällt, muss sechs Monate auf einen neuerlichen Antritt warten. Wer dreimal scheitert, wird für den Besitz von Schusswaffen gesperrt.

Meldepflicht für verdächtige Waffenkäufe

Waffenhändler müssen künftig verdächtige Waffenkäufer melden - etwa wenn die Herkunft des Geldes nicht klar ist oder jemand mit auffallend viel Bargeld Waffen kaufen will.  Wie Polizeibeamte seit wenigen Jahren können nun auch Justizwachebeamte sowie Angehörige der Militärpolizei unbürokratisch einen Waffenpass lösen und damit auch außerhalb der Dienstzeit eine Waffe tragen. Jäger dürfen nun auch Faustfeuerwaffen führen (um angeschossenes Wild zu töten) und mit Schalldämpfer schießen - vor allem, um Gehörschäden bei Jäger und Hund zu vermeiden.

"Waffengesetznovelle ausgewogen und maßvoll"

„Die Waffengesetznovelle, die die EU-Waffenrichtlinie in österreichisches Recht umsetzt, ist ausgewogen und maßvoll. Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten. Es ist auch gelungen, die durch die Richtlinie nötigen Verschärfungen mit Verbesserungen in der Verwaltung und einer bisher in manchen Bereichen fehlenden Rechtssicherheit zu verknüpfen“, erklärt dazu Innenminister Herbert Kickl.

Die Verschärfungen für Drittstaatsangehörige und Asylwerber begründete Kickl mit der eklatanten Zunahme an Delikten gegen Leib und Leben mit Stichwaffen und der Verdoppelung der Tatverdächtigen innerhalb von nur vier Jahren auf derzeit 3.300 im Jahr.


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