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Ärzte müssen von Knebelvereinbarungen befreit werden!

Abkommen zwischen Ärztekammer und Gesundheitsminister zur unkritischen Impfempfehlung für alle Ärzte bei sonstiger Sanktions-Androhung muss sofort fallen.

„Im vergangenen Herbst haben Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres und der Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, Johannes Steinhart , mit Minister Wolfgang Mückstein eine Vereinbarung unter anderem folgenden Inhalts getroffen: Das Impfthema sei bei allen Terminen anzusprechen und gegen Ärzte, die aus Sicht des Ministeriums und der Ärztekammer-Spitze sogenannte ‚Falschinformationen‘ verbreiten würden, sei vorzugehen. Darüber hinaus hat Szekeres im Dezember Ärzten, die ihren Patienten nicht zur Impfung raten, mit Disziplinarstrafen gedroht. Das alles kann man nicht anders als eine Einschränkung der ärztlichen Behandlungsfreiheit bezeichnen. Die Ärzte sind von einer derartigen 'Knebelung' endlich zu befreien – auch im Sinne ihrer Patienten“, betonten heute, Donnerstag, der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Gerald Hauser und Universitätsdozent Dr. MSC. Hannes Strasser von den „Freien Ärzten Tirol“, einer überparteilichen Ärztegruppe, die bei der Ärztekammerwahl kandidiert.

"Plan B" der FPÖ liegt seit Monaten vor

Hauser verwies in diesem Zusammenhang auf den von den Freiheitlichen bereits vor Monaten vorgelegten Plan B, der unter anderem die frühzeitige medikamentöse Behandlung von Corona-positiven Menschen beinhaltet. „In der Zwischenzeit werden Covid-19-Medikamente erfolgreich zum Einsatz gebracht“, erinnerte Hauser. Eine klare Absage erteilte Hauser erneut dem Impfzwang-Gesetz: „Selbst wenn dieses Gesetz ausgesetzt werden sollte, das reicht nicht: Dieses Gesetz ist ersatzlos zu streichen, es ist durch nichts zu legitimieren.“

Impfung muss freie Entscheidung sein

Die Entscheidung, sich impfen zu lassen oder auch nicht, müsse eine freie Entscheidung sein, die in Absprache mit dem Arzt des Vertrauens getroffen werde. „Und dieser Arzt muss in seiner Entscheidung ebenfalls frei sein, zu welcher Behandlung er seinem Patienten nach bestem Wissen und Gewissen und nach bester Fachkenntnis rät. So wie es immer war und auch sein sollte. So wie es sich die Patienten auch vom Arzt ihres Vertrauens erwarten können. Das ist nämlich eine Selbstverständlichkeit. Vereinbarungen wie jene zwischen Ärztekammer und Gesundheitsministerium vom September und die darauffolgenden Drohgebärden des Ärztekammer-Präsidenten sind ein direkter Angriff auf diese freie Behandlungsentscheidung“, betonte Hannes Strasser.


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