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12. Jänner 2018 | Familie

Anpassung der Familienbeihilfe ist rechtskonform!

Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung ist nicht berechtigt, da selbst die Kommission Gehälter ihrer Beamten im EU-Ausland anpasst.

Als nicht berechtigte Kritik bezeichnete der FPÖ-Generalsekretär und freiheitliche Delegationsleiter der FPÖ im Europäischen Parlament, Harald Vilimsky, den Vorwurf verschiedener Europaabgeordneten am Vorhaben der österreichischen Bundesregierung die Familienbeihilfe ins EU-Ausland zu kürzen.

Vorhaben in jeder Hinsicht rechtskonform

„Meines Erachtens ist dieses Vorhaben in jedweder Hinsicht rechtskonform“, meint Vilimsky, der unter anderem auf den so genannten Berichtigung- oder Korrekturkoeffizienten verweist. Dieser regelt die Gehälter und Zulagen von Beamten der Kommission im EU-Ausland und passt diese an das jeweilige Preisniveau in den EU-Mitgliedsstaaten an. „Wenn die EU selbst mit ihren Beamten so verfährt, dann kann man der österreichischen Regierung keinerlei Diskriminierung vorwerfen“, betonte Vilimsky.

Fairness gegenüber österreichischen Familien

Für Vilimsky steht fest, dass es hier vor allem um Fairness gegenüber österreichischen Familien geht. „Rund 270 Millionen Euro flossen 2016 an Kindergeld in EU Staaten. Es kann nicht sein, dass hier österreichische Familien benachteiligt werden, indem sie um das selbe Geld weniger zum Leben haben, als Familien in anderen EU-Mitgliedsstaaten“, so Vilimsky.


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