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Auch Menschen mit Behinderung brauchen eine faire Entlohnung!

FPÖ-Volksanwalt und -Behindertensprecher Ragger: "Fünf Euro die Stunde - Schwarz-grüne Regierung neuerlich gegen Inklusion von Menschen mit Behinderung."

In der Plenardebatte am gestrigen Mittwoch griffen die Oppositionsparteien FPÖ, SPÖ und Neos in einem Entschließungsantrag die dringende Empfehlung der Volksanwaltschaft auf, den menschenrechtswidrigen Umgang der Republik mit Menschen mit Behinderung abzustellen. Der Antrag wurde aber von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Der freiheitliche Volksanwalts- und Behindertensprecher Christian Ragger zeigte sich empört: „Die in dieser Situation aufgeworfenen Fragen sind atemberaubend, wenn Menschen mit Behinderung unter ihrer Würde entlohnt werden. Es ist unter aller Kritik, wenn Menschen in unserem Land fünf Euro Taschengeld im Monat für ihre Arbeit bekommen.“

Recht auf menschenwürdige Entlohnung

Als Menschenrechtshüterin verlangte die Volksanwaltschaft bereits vor Jahren eine Erklärung. Ebenso fassungslos über die Ignoranz der schwarz-grünen Regierung zeigte sich Ragger: „Fragen Sie sich einmal selbst, wenn Sie keine Arbeitslosenversicherung haben, fragen Sie sich einmal selbst, wenn Sie weder unfall-, kranken- noch pensionsversichert sind. Fragen Sie sich einmal selbst, wenn Sie sich mit fünf Euro kein Vermögen zum selbstbestimmten Leben aufbauen können. Und Sie werden schnell unisono zu dem Schluss kommen, dass das denkunmöglich ist. Unsere Gesellschaft bringt es nicht zustande, dass sich Menschen eigenständig versorgen können. Letztendlich müssen wir jetzt das Recht auf eine menschenwürdige Entlohnung ins Gesetzbuch schreiben.“

Beschämendes Verhalten besonders der Grünen

ÖVP und Grüne kamen dieser Forderung jedoch nicht nach. „Es war unsere Grundüberlegung, dass mit diesem Entschließungsantrag dem im Bericht der Volksanwaltschaft unverkennbar ersichtliche Missstand begegnet wird. Es ist an der Zeit, endlich eine den Behindertenrechten entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Einen inklusiven Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu gestalten heißt auch, faire Entlohnung und Selbstbestimmung zu fördern. Schaffen wir das gemeinsam in dieser Gesellschaft, oder schaffen wir das nicht? – Diesmal wohl nicht“, kritisierte Ragger.


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