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16. August 2019 | Parlament, Finanzen

Bargeld: Nagelprobe für ÖVP-Wahlversprechen

Vor einem Monat hat sie es noch heftig abgelehnt, jetzt will die ÖVP doch das Bargeld in der Verfassung verankern.

Vor einem Monat hat sie es noch heftig abgelehnt, jetzt will die ÖVP doch das Bargeld in der Verfassung verankern.

EZB

Wie schon 2017 fällt die ÖVP auch heuer wieder durch das Kopieren von FPÖ-Vorschlägen auf. Hat sie Anfang Juli noch die Umsetzung des im Koalitionspakt verankerten Schutzes des Bargeldes abgelehnt, so will sie den jetzt doch. Die FPÖ kündigt per Antrag jetzt den Nageltest für die ÖVP im Parlament an – noch vor der Wahl.

Bargeld ist bei den Österreichern beliebt. Nur jeder zehnte Einwohner könnte sich vorstellen, darauf zu verzichten. Somit ist das ein Thema, das in Wahlkampfzeiten auch die Politik anstreifen kann, selbst wenn man zu dem Thema eine ganz andere Meinung vertreten und, im Sinne der EU, auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr hingedrängt hat.

Noch im Juli FPÖ-Antrag abgelehnt

So hat jetzt doch auch die ÖVP das Thema entdeckt, findet sich im Koalitionspakt schließlich der Punkt „Schutz des Rechts auf Bargeld durch die Verfassung“. Umgesetzt wurde er wegen der vorgezogenen Wahl nicht mehr – obwohl die FPÖ dies mit einem Antrag vor der Sommerpause noch umsetzen wollte. Der Antrag scheiterte - erraten - am Widerstand der ÖVP.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl hatte den FPÖ-Antrag als „legistisch nicht ganz sauber“ qualifiziert und Bedenken geäußert, dass er nicht EU-Rechts-konform sei. Jetzt habe die ÖVP aber den Stein der Weisen gefunden und wolle das Grundrecht der Bürger auf Bargeld europarechtskonform schützen.

Kurz als glühender Bargeld-Verfechter - im Wahlkampf

Und so stieg auch der seit zwei Monaten wahlwandernde Nichtabgeordnete Sebastian Kurz auf das Thema auf: „Der Einsatz von Bargeld ist für viele Menschen, gerade für die ältere Bevölkerung in Österreich und im ländlichen Raum, eine Grundbedingung für ein selbstbestimmtes Leben.“

„Wie jüngsten Aussagen der ÖVP zu entnehmen sind, schwenkt Türkis nun doch auf den Standpunkt der Freiheitlichen um, und die seit Jahren von der FPÖ geforderte Verankerung von Bargeld in der österreichischen Verfassung scheint nun doch zu kommen“, zeigte sich der designierte FPÖ-Parteiobmann Norbert Hofer über die Wandlung des Ex-Koalitionspartners erfreut wie auch verwundert, weil in der Parlamentssitzung vom 3. Juli 2019 die vorherrschende Meinung innerhalb der ÖVP noch eine ganz andere gewesen sei.

ÖVP bisher auf EU-Kurs

Er erinnerte die ÖVP daran, dass er mit dem FPÖ-Finanzexperten Hubert Fuchs schon im Jahr 2016 einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte. Auslöser war damals die von der EU verkündete Abschaffung der 500-Euro-Banknote und deren Bestreben, die bargeldlose Bezahlung in der EU zu forcieren. Dazu wurde auch eine Bargeldobergrenze – eine Obergrenze, ab der nur noch bargeldlos bezahlt werden darf – diskutiert, die in zwölf Euro-Ländern bereits umgesetzt wurde.

Ein Argument war damals, dass damit das Waschen von Geld aus kriminellen Tätigkeiten erschwert werden sollte. „Dass sich der kriminelle Geldverkehr in diesen Ländern von den andern unterscheidet, ist mir nicht bekannt“, bemerkte dazu der deutsche Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann in einem aktuellen Interview mit dem Blog „Tichys Einblick“.

„Wir haben damals schon gewarnt, dass das Ergebnis einer Welt ohne Bargeld der finanziell entmündigte und gläserne Bürger ist“, betonte Nobert Hofer. Denn es mache sehr wohl einen Unterschied, ob ein Bürger freiwillig einen digitalen Fingerabdruck hinterlasse oder ob er mangels Bargelds gar keine andere Wahl habe.

Falsche Umverteilungspolitik

Ex-Finanzstaatssekretär Fuchs befürchtet dahinter auch die Bemühungen der Kommission und der Europäischen Zentralbank, dass die Negativzinspolitik – die sie für Banken eingeführt haben, die Geld bei der EZB hinterlegen – von den Banken an ihre Kunden weitergegeben wird. Dann gibt es genug billiges Geld, sprich Kredite, für die überschuldeten Euro-Länder.

„Anstatt Zinsen für ihre Schulden zahlen zu müssen, erhalten die hochverschuldeten Staaten aufgrund der Negativzinsen Geld von den Sparern. Die Schulden werden also paradoxerweise nicht mehr vom Schuldner getilgt, sondern vom Sparer“, erläutert Fuchs.

Der Antrag der Freiheitlichen wurde 2016 von der rot-schwarzen Koalition mit Außenminister Sebastian Kurz zurückgewiesen. Jetzt wird die FPÖ in der letzten Sitzung des Parlaments vor der Wahl erneut ihren Antrag einbringen, als Nagelprobe für die ÖVP.


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