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28. September 2022 | Umwelt

Bauvorhaben in Allentsteiger Generalspark: Naturschutzfachliches Gutachten fehlt!

FPÖ-Parlamentarier Kainz: "Gemeinde will Grundstück verbauen, obwohl dort eine schützenswerte Fauna und Flora besteht - parlamentarische Anfrage an Ministerin Tanner."

„Da das Grundstück des Generalsparks in Allentsteig laut dem Landesverteidigungsministerium für militärische Zwecke nicht mehr benötigt wird, wurde es zur Verwertung freigegeben. Die Stadtgemeinde Allentsteig meldete bereits Kaufinteresse an, wobei diese den Generalspark nach dem Kauf in Bauland umwidmen möchte, wodurch für die Gemeinde Allentsteig die Flächen des Parks für immer zerstört würden“, so der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Alois Kainz.

Mannigfaltige Tier- und Pflanzenwelt

„Aus der Beantwortung meiner parlamentarischen schriftlichen Anfrage durch ÖVP-Verteidigungsministerin Klaudia Tanner geht hervor, dass die zum Verkauf stehende Fläche weder auf ihren Wert als Naturraum geprüft wurde, noch wurde die Erstellung eines naturschutzfachlichen Gutachtens ins Auge gefasst. Dieses Vorgehen ist aus meiner Sicht absolut falsch, denn die Tier- und Pflanzenvielfalt im Allentsteiger Generalspark ist sehr mannigfaltig, insbesondere kann hier auch der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Bild) beobachtet werden, der als besonders geschützte Schmetterlingsart gilt. Auf Ansuchen eines besorgten Bürgers wurde am 26. Juli 2022 von Seiten des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Tierschutz) nun ein Gutachten in Bezug auf die Anfrage 'Artenschutz Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, mögliches Vorkommen in der Gemeinde Allentsteig' erstellt. In diesem Gutachten wurde das Vorkommen des Schmetterlings in der Gemeinde Allentsteig im Bezirk Zwettl bestätigt. Zusätzlich konnte auch ein sehr dichtes, die gesamte Oberfläche des Löschteichs bedeckendes Vorkommen an Krebsscheren festgestellt werden, für die ebenfalls der Artenschutz gilt“, erklärte Kainz.

Verteidigungsministerium in der Pflicht

„Der Bläuling ist in der niederösterreichischen Artenschutzverordnung ausgewiesen und zählt damit zu den besonders geschützten Arten nach § 18 NÖ NSchG 2000. Vorhaben, Maßnahmen oder Projekte, die den Verboten widersprechen, sind damit unzulässig beziehungsweise bei Vorliegen der Voraussetzungen nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Das Gutachten der Niederösterreichischen Landesregierung wird nun an das Verteidigungsministerium weitergeleitet , und ich habe auch bereits eine erneute parlamentarische Anfrage an Ministerin Tanner eingebracht, um zu erfahren, wie es nun mit dem Generalspark weitergeht und ob nun auch endlich das Bundesministerium selbst die Fläche auf ihren Wert als Naturraum prüft. Sollte hier keine Prüfung durchgeführt werden, wäre das natürlich ein Skandal“, betonte Kainz.


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