Skip to main content
04. Juli 2018 | Inneres, Parlament

Bundesbedienstete endlich gegen Übergriffe abgesichert

Dienstrechts-Novelle ermöglicht Beamten und Vertragsbediensteten Rechtsanspruch auf Hilfeleistung und Schadenersatz bei tätlichen Angriffen oder Unfällen im Dienst.

Als Reaktion auf die immer häufiger stattfindenden Übergriffe auf öffentlich Bedienstete hat der Nationalrat heute, Mittwoch, die Dienstrechtsnovelle 2018 beschlossen, die Betroffene entsprechend absichern soll. Vizekanzler Heinz-Christian Strache präsentierte diese erhebliche Verbesserung für die Mitarbeiter in seiner Eigenschaft als Minister für öffentlichen Dienst. Bisher waren nur Wachebedienstete im Rahmen des Hilfeleistungesgesetzes gegen tätliche Angriffe abgesichert. Vertragsbediensteten wird durch die Novelle auch die Wiedereingliederungsteilzeitermöglicht, die Prämien für Einsätze in Krisengebieten werden ebenfalls erhöht.

Langjährige Forderung der FPÖ umgesetzt

„Mit der heute beschlossenen Novelle und ihrem Herzstück, nämlich die Eingliederung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz in das Gehaltsgesetz, wurde nicht nur eine langjährige Forderung der Personalvertretung erfüllt, sondern auch ein Wahlversprechen der FPÖ eingelöst“, stellte dazu der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und Bundesvorsitzende der AUF, Werner Herbert, fest.

Besserstellung auch für Präsenz- und Zivildiener

„Damit wird zukünftig möglich sein, allen Bundesbediensteten die derzeit nur auf Wachebedienstete beschränkten besonderen Hilfeleistungen bei schweren Dienstunfällen zu gewähren. Diese Ausweitung ist deshalb so wichtig, weil in der Vergangenheit nicht nur Exekutivbeamte zunehmend Opfer von mitunter schweren tätlichen Angriffen waren, sondern auch Militärbedienstete oder Gerichtvollzieher. Aber nicht nur alle Beamte und Vertragsbedienstete zählen nunmehr zum Kreis der Anspruchsberechtigten, sondern auch Präsenz- und Zivildiener", schloss Herbert.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.