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19. November 2018 | Innenpolitik, Inneres

BVT-Untersuchungsausschuss: Fraktionsvorsitzender Jenewein kritisiert Veröffentlichung von Informationen aus vertraulicher Sitzung

Nach Veröffentlichung von Informationen aus vertraulicher Sitzung - Jenewein fordert "Klärung" durch SPÖ-Bures!

Im BVT-Untersuchungsausschuss werden die Vorgänge rund um das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in den letzten zehn Jahren kritisch beleuchtet. Dabei geht es sowohl um eine mögliche politische Einflussnahme, als auch um Missstände in Bezug auf interne Arbeitsvorgänge und Abläufe. In den letzten Wochen wurde vor allem klar, dass es im BVT ein gravierendes Problem mit der Datensicherheit gibt. So wird beispielweise nun schon seit über zehn Jahren mit einem Programm gearbeitet, dass nicht zertifiziert und daher auch nicht zur Verarbeitung von geheimen Dokumenten geeignet ist.

Rote Line wurde überschritten

Aber nun kam es auch innerhalb des Ausschusses zu Ungereimtheiten, als Informationen aus einer vertraulichen Sitzung veröffentlicht wurden. „Für mich ist damit eine rote Linie überschritten worden“, kritisierte der Fraktionsvorsitzende im BVT-Untersuchungsausschuss Nationalratsabgeordneter Hans-Jörg Jenewein den Umgang mit den geheimen Informationen. Stein des Anstoßes war die Aussage des BVT-Vizedirektors Wolfgang Fasching, der in einer vertraulichen Sitzung erklärt hatte, dass das BVT zwei verdeckte Ermittler abziehen musste. Nachdem deren Namen in den Unterlagen des Untersuchungsausschusses aufgetaucht waren, war deren Enttarnung befürchtet worden.

„Dass man diese vertrauliche Information nun benutzt, nur um eine ,Schenkelklopfer-Schlagzeile‘ in den Medien zu erhaschen, ist wirklich bedenklich und erfordert eine Aufklärung“, erklärte Jenewein, der sich zu diesen Vorfällen nun ein klares Wort von der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) erwartet. Diese ist als Ausschussvorsitzende für die Einhaltung der Verfahrensregeln zuständig. Das Veröffentlichen von Informationen aus vertraulichen Sitzungen wird mit einem Ordnungsruf oder Geldbußen bestraft. Sollte dies nicht erfolgen, will Jenewein künftig in allen nicht öffentlichen Befragungen aus streng geheimen Unterlagen zitieren, womit diese Sitzungen dann auch als „streng geheim“ eingestuft werden müssten. In diesem Fall würde der Bruch der Vertraulichkeit mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. „Offenbar ist es nicht anders möglich, dass man die selbst auferlegten Regeln der Verfahrensordnung einhält“, betonte Jenewein.


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