Skip to main content
30. November 2018 | Europäische Union

„EuGH erschwert Bemühungen gegen ungewollte Einwanderung“

Der FPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, Harald Vilimsky, kritisiert im NFZ-Interview die jüngsten Entscheidungen des EU-Gerichtshofs gegen Österreich.

Der EuGH hat ein wichtiges Urteil gegen Österreich gefällt, indem er das in Oberösterreich geltende Mindestsicherungsgesetz für unzulässig erklärt hat. Halten Sie dieses Urteil für richtig.

Vilimsky: Die Regelung sieht vor, dass Menschen, die zwar als Flüchtlinge anerkannt sind, aber nur einen befristeten Aufenthaltstitel haben, sowie subsidiär Schutzberechtigte eine geringere Mindestsicherung erhalten sollen als Österreicher oder Menschen mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel. Natürlich ist eine solche Regelung sinnvoll, weil sie einerseits die Anreize verringert, dass Menschen wegen Sozialleistungen nach Österreich zu migrieren versuchen. Sie ist aber auch richtig, weil es völlig unverständlich ist, warum Österreicher, die viele Jahre ins Sozialsystem eingezahlt haben, gleich viel erhalten sollen wie Menschen, die noch nie hier einbezahlt haben. Dieses Urteil fügt sich in eine lange Reihe von migrationsfreundlichen Urteilen des EuGH, die die Bemühungen gegen ungewollte Einwanderung mit allen Folgen – auch für die Sozialsysteme – erschweren.

Der EuGH hat fast gleichzeitig auch das Lohndumping-Gesetz aufgehoben…

Vilimsky: Ja, leider. Der Sinn dieser Bestimmung, die ja noch von der SPÖ-ÖVP-Regierung auf den Weg gebracht wurde, ist, dass die Verhängung grenzüberschreitender Verwaltungsstrafen gegen ausländische Arbeitgeber erleichtert werden soll, wenn diese in Österreich Niedriglohnarbeitnehmer beschäftigen und so einen unfairen Wettbewerbsvorteil haben. Jetzt haben wir durch den EuGH das Problem, dass ausländische Arbeitgeber in Sachen Lohndumping eigentlich kein großes Risiko mehr haben. Hilfreich für inländische Arbeitnehmer ist das nicht.

Das Europaparlament schlägt da in eine ähnliche Kerbe, wenn man sich die Haltung im Sozialausschuss bei der Familienbeihilfe für EU-Bürger anschaut. Was sagen Sie dazu?

Vilimsky: Da ging es um einen von Österreich wesentlich mitinitiierten Änderungsantrag, der abgelehnt wurde. Wenn Kinder von EU-Bürgern nicht in Österreich leben, dann sollte die Familienbeihilfe für diese Kinder an das Preisniveau des Landes angepasst werden, in dem sie leben. Das erscheint mir durchaus fair, zumal sich diese Leistungen in den vergangen 15 Jahren fast verhundertfacht haben. Wir wollen mit dem Geld, das hier eingespart werden könnte, lieber die österreichischen Familien stärker fördern.

Sind diese Entscheidungen Schritte in Richtung einer Sozialunion, wie sie auch die SPÖ fordert?

Vilimsky: Ja, das kann man so sehen. Aber Personenfreizügigkeit darf nicht bedeuten, dass man sich das beste Sozialsystem aussuchen kann. Bei einer weiteren Vertiefung der EU zu einer Sozialunion würde Österreich aufgrund unserer hohen Standards und des dann wohl zunehmenden Sozialtourismus zu den Verlierern gehören.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.