„Das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse ist ein weiterer Beweis für die Unfähigkeit dieser Bundesregierung. Wir Freiheitliche stimmen nur deshalb zu, weil wir darauf hoffen, dass die österreichischen Gemeinden aufbauend auf die Richtlinien der Länder eine gute Lösung für die Gebührenzahler finden werden!“, so heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Maximilian Linder in seinem Debattenbeitrag.
Die im Gesetz stehende „Gebührensenkung für die Benützung von gemeindeeigenen Anlagen und Einrichtungen“ vergesse die privaten Wassergenossenschaften, die privaten Wassergemeinschaften und die privaten Kleinkläranlagen. „Es gibt auch Gemeinden, die zum Beispiel keine gemeindeeigene Wasserversorgung haben. Die Wasserversorgung wird durch private Genossenschaften oder Gemeinschaften geregelt und diese haben genauso sehr hohe Kosten, bekommen diesem Gesetz zufolge aber keinen Zuschuss“, führte Linder weiter aus.
Ein weiters Problem sei laut Linder der Zeitplan, denn bis zum 1. Jänner 2024 hat die Gebührenbremse in Kraft zu treten. „Dazu ist es aber im Vorfeld nötig, dass die Länder die entsprechenden Richtlinien ausarbeiten müssen und die Gemeinden müssen neue Gebührenverordnungen beschließen, welche dann durch die Gemeindeaufsicht genehmigt werden – das alles ist zeitlich fast nicht möglich“, betonte der freiheitliche Abgeordnete.
Aber auch Tourismusgemeinden seien laut Linder mit diesem Gesetz schwer benachteiligt. Dazu führte er das Beispiel Ossiach mit seinen 900 Einwohnern an: „Ossiach wird nach diesem Gesetz für seine 900 Einwohnern unterstützt, hat aber Kosten für seine etwa 260.000 Nächtigungen pro Jahr. Die Gebühren müssen aber für alle (Einwohner wie Tourismusbetriebe) gleich sein.“