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20. Dezember 2019 | FPÖ

FPÖ vollzieht Straches „Selbst-Ausschluss“

FPÖ-Parteiobmann Hofer: Die FPÖ wird eine „seriöse, stabile, rechtskonservative“ Bewegung ohne jeglichen Personenkult.

FPÖ vollzieht Straches „Selbst-Ausschluss“ - FPÖ-Parteiobmann Hofer: Die FPÖ wird eine „seriöse, stabile, rechtskonservative“ Bewegung ohne jeglichen Personenkult.

Foto: FPÖ / Andreas Ruttinger

Dem befürchteten Schrecken ohne Ende wurde vergangenen Freitag doch ein Ende bereitet: Nach der Sitzung des Parteigerichts der Wiener FPÖ verkündeten Bundesparteiobmann Norbert Hofer und Wiens designierter Landesparteiobmann Dominik Nepp den Ausschluss von Ex-Obmann HC Strache.

Ausschlussgrund mediale Äußerungen

Mit dem Nicht-Erscheinen vor dem Parteigericht hat der Ex-Obmann seinen Ausschluss aus der Partei de facto selbst vollzogen. Das Parteigericht habe in Abwesenheit über „zahlreiche mediale Äußerungen, Facebook-Postings und öffentliche Auftritte“ geurteilt, begründete Dominik Nepp die Entscheidung.

Die Spesenvorwürfe seien nicht Teil des Schiedsgerichts gewesen, diese seien von den Behörden zu klären, betonte Nepp. Es habe zwar entsprechende Prüfmechanismen in der FPÖ Wien gegeben. Aber, wenn „von Anfang an keine richtigen Rechnungen in den Kreislauf kommen, sondern vermeintlich gefälschte, ist man leider chancenlos. Deswegen bin ich auch sehr enttäuscht, fühle mich aber auch getäuscht“, erklärte Nepp.

Statuten verzögerten Prozedur

Strache war bereits Anfang Oktober infolge des „Ibiza-Videos“ und vor allem wegen der Spesenaffäre von Parteiobmann Hofer suspendiert worden. Dass Strache nicht schon früher ausgeschlossen wurde, bedauerte Hofer nicht, man wollte dem früheren Parteichef ein faires Verfahren bieten. „Die Prozedur ist notwendig gewesen, da man zwischen einfachen Parteimitgliedern und Mitgliedern der Bundesparteileitung unterscheiden muss. Der Ausschluss erfolgt bei Letzteren immer durch die jeweilige Landespartei“, erläuterte Hofer die Statuten.

„Für uns ist es eine Befreiung“, kommentierte der FPÖ-Bundesparteiobmann den Schritt. Denn damit sei endlich ein Schluss-Strich unter die „Causa Ibiza“ und die „Spesenaffäre“ gezogen worden, die der Partei im letzten halben Jahr nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene geschadet und sich in den Ergebnissen zur Nationalratswahl sowie den Landtagswahlen in Vorarlberg und der Steiermark niedergeschlagen hätten.

Zukunftspläne der FPÖ

Die FPÖ kann nun in die Zukunft schauen, betonte Hofer, der dazu neben der inhaltlichen Ausrichtung auch die persönliche Messlatte für die Partei präzisierte: „Die FPÖ wird eine seriöse, stabile, rechtskonservative Bewegung, deren Potential die 25-Prozent-Marke sein wird.“

Dies wolle man nach der „Spesenaffäre“ auch mit einer „neuen Bescheidenheit“ erreichen, „Skandale und Personenkult“ hätten in der freiheitlichen Bewegung keinen Platz mehr. Inhaltlich wollen die Freiheitlichen künftig auch auf Themen setzen, bei denen die FPÖ in der Öffentlichkeit noch nicht so richtig wahrgenommen worden sei, etwa bei der Bildung oder dem „Klimaschutz mit Hausverstand“.

Ein realistisches Ziel, wie auch FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl meint: „Dass eine Stabilisierung zwischen 16 und 18 Prozent bei den Wahlen möglich war, nach allem, was passiert ist, das ist ein Qualitätsnachweis unserer hervorragenden Arbeit in der Vergangenheit.“

FPÖ als Sicherheits-Garant

Denn dass es die Freiheitlichen brauche, machte Kickl auch am jüngsten Entscheid des Verfassungsgerichts aus, mit dem dieser das türkis-blaue Sicherheitspaket gekippt habe, mit dem den Behörden endlich Instrumente in die Hand gegeben werden sollten, wie sie im übrigen Europa bereits längst zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus umgesetzt worden seien.

„Ich ärgere mich, weil es um die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung geht. Ich kann den Entscheid – auch anhand der eben aufgedeckten Terroranschlagspläne – nicht nachvollziehen“, wunderte sich der Ex-Innenminister über diese vom VfGH angeordnete Benachteiligung der Behörden.

"Datenschutz" hilft nur Kriminellen und Terroristen

Vor allem die Begründung des Datenschutzes könne er nicht nachvollziehen. Denn es ist seit Jahren die Justiz, die den Datenschutz missachte: Während einerseits selbst Verschlussakten in Fällen mit freiheitlichen Beschuldigten bei den Medien landen, stelle sich der Verfassungsgerichtshof hier schützend vor Kriminelle und Terroristen.


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