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16. Mai 2019 | Parlament, Asyl

Für Asylwerber ist künftig wieder der Staat zuständig

Rechts- und Rückkehrberatung künftig keine Sache gewinnorientierter und parteilicher NGOs mehr - Nationalrat beschließt Gründung der Bundesbetreuungsagentur für Asylwerber (BBU).

Asylwerber werden "verstaatlicht": Die Rechts- und Rückkehrberatung ist künftig keine Sache gewinnorientierter und parteilicher NGOs mehr - Nationalrat beschließt Gründung der Bundesbetreuungsagentur für Asylwerber (BBU).

Werner Grotte

Nach dem Kopftuchverbot und der Anhebung der Mindestpension wurde im dieswöchigen Nationalrats-Plenum am heutigen Donnerstag ein besonders wichtiger Punkt beschlossen, nämlich die Gründung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) für Asylwerber. Die ist formell dem Innenministerium unterstellt, soll aber weisungsfrei arbeiten. Damit werden Betreuung und Rechtsberatung für Schutzsuchende künftig weg von privaten NGOs in die Hände staatlicher Organe wandern. Innenminister Herbert Kickl erwartet sich davon raschere, einheitliche und kostengünstigere Verfahren. Mittelfristiges Ziel sei aber die Senkung der Asylverfahren „auf Null, da Österreich ausnahmslos von sicheren Staaten umgeben ist“, wie der Minister in seinem Vortrag betonte.

"Unglaubliches Misstrauen gegenüber unseren Beamten"

Der lautstarken Kritik der Opposition hielt Kickl entgegen, dass hier „ein unglaubliches Misstrauen österreichischen Beamten gegenüber aufgebaut wird“, während die Arbeit der NGOs niemand in Frage stelle. Es gehe jetzt aber darum, Asylwerbern eine weisungsfreie und unabhängige Rechtsberatung zu gewährleisten, die ihnen „keine Flausen in den Kopf setzt, obwohl das Verfahren von vornherein chancenlos ist.“ Zudem gelte es, unabhängig von externen Beratern zu werden.

Schutz nur für jene, die ihn auch brauchen

Dies sei im Sinne der Asylwerber ebenso wie im Sinne der Österreicher, mit deren Steuergeld die NGOs schließlich bezahlt würden. Das neue System solle sicherstellen, dass jene, die tatsächlich Schutz brauchen, diesen auch bekommen, „während jene, die es aus anderen Gründen nach Österreich zieht, möglichst schnell wieder das Land verlassen müssen.“ Dies sei auch kein Alleingang des Innenministeriums, denn das Justizministerium sei in die Verfahren ebenfalls eingebunden.

"Europäisches Recht erfüllen, aber nicht übererfüllen"

Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten in Asylfragen seien hoheitliche Aufgaben des Staates und keine Sache gewinnorientiert arbeitender Organisationen. Die Grundlagen dazu seien in den letzten Monaten von Experten geprüft worden und entsprächen allen Grundvorgaben europäischen Rechts, „die wir erfüllen, aber nicht übererfüllen müssen“, so der Innenminister.

NGO-Versorgungsposten für SPÖ-nahe Vereine

„Erstmals ist es nun möglich, dass Rechtsberatung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und Rückkehrberatung objektiviert wird. Bisher waren verschiedenste privatwirtschaftlich organisierte Einrichtungen daran beteiligt, und man hatte oftmals den Eindruck, dass es gar nicht um Rückkehrberatung ging. Vielmehr musste man erkennen, dass es eigentlich um Beratung ging, Asylverfahren möglichst lange in die Länge zu ziehen, um im Endeffekt doch noch irgendwie einen Aufenthaltsstatus in Österreich zu bekommen. Jeder Asylwerber, der von einer NGO beraten wurde, bedeutete nämlich bares Geld“, erklärte Jenewein und weiter: „Gerade diese Bereiche wurden von SPÖ-nahen Vereinen betrieben und waren natürlich auch ein Versorgungsposten für Soziologen, Pädagogen oder Sozialarbeiter“, erklärte dazu der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein.

"Asylindustrie mächtiges, europaweites Netzwerk"

Die Abgeordnete Susanne Fürst, im Brotberuf Rechtsanwältin, ging in ihrem Debattenbeitrag näher auf die „Asylindustrie“ ein, die längst zu einem riesigen, europaweit organisierten Netzwerk geworden sei, wo es um tausende Arbeitsplätze und sehr viel Geld gehe, das erwirtschaftet werden müsse. Von einer unabhängigen Beratung könne hier gar keine Rede sein, viele dieser Organisationen würden sich ganz offen dazu deklarieren, parteilich für „Flüchtlinge“ zu arbeiten und für ein Europa der uneingeschränkt „offenen Grenzen“ zu lobbyieren. Die „Beratungen“ bestünden etwa darin, illegalen Einwanderern zu raten, dass sie ihre Papiere wegschmeissen und ihr Alter jünger angeben sollten. In der Praxis seien dann die "jugendlichen" Asylwerber oft älter als die Sozialarbeiter, würden aber als Jugendliche druchgehen. Unter 18-Jährige dürfen bekanntlich nicht abgeschoben werden.

Betreuungsagenturen wie die BBU gibt es übrigens in etlichen europäischen Staaten, etwa in Frankreich, Finnland, Großbritannien oder auf Malta.


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