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Hacklerregelung muss bleiben!

FPÖ-Seniorensprecherin Egger fordert Rechtssicherheit für jene, die ihr Leben lang schwere körperliche Arbeit geleistet haben.

FPÖ-Seniorensprecherin Ecker fordert: "Hacklerregelung muss bleiben!"

Foto: FPÖ

Die freiheitliche Seniorensprecherin Rosa Ecker und der Bundesobmann des Seniorenringes, Thomas Richler, forderten heute, Mittwoch, mit Nachdruck den Erhalt der Hackerregelung: „Wer 45 Jahre gearbeitet hat, muss mit vollen Ansprüchen in Pension gehen können. Das Aus der Regelung ist ein klassischer Umfaller der ÖVP. Nach deren Einführung von ÖVP und FPÖ wurde diese noch gefeiert. Jetzt weiß die ÖVP nichts mehr davon und trägt diese gemeinsam mit den Grünen zu Grabe.“ Es sei zudem beschämend, dass mitten in der Pandemie es nunmehr zu einem Aus der abschlagsfreien Pension kommen soll. „Viele Menschen, die nur noch wenige Monate im Erwerbsleben stehen und somit kurz vor dem Anspruch auf die Hacklerregelung wären, müssen nun komplett umdisponieren. Das gilt für Arbeitnehmer genauso wie für Dienstgeber. Eine verantwortungsvolle Sozialpolitik sieht anders aus. Dieses Vorgehen kann man nur als letztklassig und herzlos bezeichnen.“

Hart arbeitende Bürger werden bestraft

„Hart arbeitende Bürger, die über Jahrzehnte hinweg in unser Sozialsystem ihre Steuern eingezahlt haben, haben damit keinerlei Rechtssicherheit auf der einen Seite und werden in Wahrheit bestraft“, verwies der Seniorenring-Obmann darauf, dass im Bundesseniorenrat Einigkeit darüber herrschte, dass durchaus Verbesserung der Hacklerregelung nötig wären, „eine Abschaffung wurde in diesem Gremium aber in keiner Weise diskutiert.“

"Frühstarterbonus" lediglich ein Almosen

„Verbesserungen vor allem für Frauen, wie sie nun mit dem Frühstarterbonus versprochen werden, muss man sich erst in der Praxis ansehen. Wenn, dann müssen diese Verbesserungen jenen Frauen tatsächlich nützen, die viele Jahre Familienarbeit geleistet haben und für die Erziehung der Kinder auf eine berufliche Tätigkeit und die Einzahlung ins Pensionssystem verzichtet haben. Das darf aber keinesfalls auf Kosten jener gehen, die in ihrem jeweiligen Beruf ihr Leben lang schwere körperliche Arbeit geleistet haben“, so Ecker und Richler, die noch anfügten, dass diese Arbeitnehmer mit der Ersatzleistung 'Frühstarterbonus' allenfalls mit Almosen abgespeist werden.


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