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14. Jänner 2022 | Impfzwang, Innenpolitik, Verfassung

Impfzwang darf nicht in die Verfassung

FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl fordert Garantieerklärung der anderen Oppositionsparteien SPÖ und Neos gegen Impfzwanggesetz.

FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl fordert Garantieerklärung der anderen Oppositionsparteien SPÖ und Neos gegen Impfzwanggesetz.

Foto: FPÖ

„Ich fordere SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner und Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger auf, heute noch eine offizielle Garantieerklärung für ihre Fraktionen abzugeben, dass sie nichts unterstützen, was das schwarz-grüne Impfzwang-Gesetz in den Verfassungsrang hebt. Wenn ÖVP und Grüne mit Hilfe der anderen Oppositionsparteien den Impfzwang in den Verfassungsrang heben, dann ist der totalitäre Sack nämlich vollends zu“, unterstrich heute, Freitag, FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl.

Verfassungsgerichtshof würde machtlos

Durch dieses Heben des Gesetzes in den Verfassungsrang wäre die Kontrolle auf die Verfassungsmäßigkeit durch den Verfassungsgerichtshof beinahe unmöglich – und das dürfe auf keinen Fall passieren, warnte Kickl. Während das rechtsstaatliche Prinzip der Bundesverfassung durch die überbordende Verordnungsermächtigung und das liberale Prinzip durch die menschenrechtswidrigen Grundrechtseingriffe mit Füßen getreten würden, lege man den einzelnen Bürgern im Kampf um ihr Recht Steine in den Weg.

Klares Bekenntnis zu Recht und Verfassung gefragt

Der FPÖ-Klubobmann forderte darüber hinaus SPÖ und Neos auf, endlich zur Besinnung zu kommen: „Rendi-Wagner und Meinl-Reisinger sollten endlich ein klares Bekenntnis zu Recht und Verfassung abgeben. Das Mindeste ist, dass sie ÖVP und Grünen eine klare Absage für den totalitären Impfzwang in der Verfassung erteilen. Und wenn sich SPÖ und Neos auch nur ansatzweise als Demokraten ernstnehmen, wäre es darüber hinaus eine Selbstverständlichkeit, diesem totalitären Angriff auf unsere Grund- und Freiheitsrechte die Zustimmung gänzlich zu verweigern“, betonte Kickl.

Verfassungsgesetz erst einmal aufghoben

Der Blick ins Archiv des Verfassungsgerichtshof zeige zudem, dass es bisher erst einmal vorgekommen ist, dass ein Verfassungsgesetz vom Gerichtshof aufgehoben wurde. Im Jahr 2001 hat der VfGH das Bundesvergabegesetz als verfassungswidrig beurteilt und aufgehoben. „Wenn das Impfzwang-Gesetz erst einmal im Verfassungsrang steht, dann ist es mit rechtsstaatlichen Mitteln so gut wie nicht mehr wegzubringen“, warnte der freiheitliche Klubobmann.


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