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07. Jänner 2019 | Europäische Union

Indexierung der Familienbeihilfe: Kritik aus Rumänien ist haltlos!

Über das Wochenende hat Rumänien die Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe kritisiert und eine Klage beim Europäischen Gerichtshof angekündigt.

Rumänien gehört zu jenen Staaten, bei denen sich die Anpassung der österreichischen Familienbeihilfe an die Lebensverhältnisse des jeweiligen Staates negativ auswirkt. Wäre alles beim Alten geblieben müsste Österreich aktuell für ein geschwisterloses Kind mindestens 114 Euro (ab Geburt) und maximal 165,5 Euro (ab 19 Jahren) an Familienbeihilfe samt 58,40 Euro Kinderabsetzbetrag überweisen. In Rumänien wird es für ein Kind bis zum zweiten Lebensjahr jedenfalls nur 51,3 Euro an Familienbeihilfe geben, wie es in Medienberichten heißt.

Österreichische Familienbeihilfe ist eine einkommensunabhängige Sozialleistung

Das rumänische Außenamt argumentierte seine Kritik damit, dass rumänische Staatsbürger diskriminiert würden, wenn sie in Österreich arbeiten und daher dort die gleichen Steuern wie alle anderen Bürger zahlen. Allerdings ist die österreichische Familienbeihilfe eine einkommensunabhängige Sozialleistung, die dazu dient, die Kosten, die Eltern aufgrund von Kindern eben anfallen, abzumildern, berichtigte der freiheitliche Delegationsleiter im EU-Parlament und FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky.

Kritik aus Rumänien ist vollkommen haltlos

Er konterte auch der Kritik von Maria Grapini, der rumänischen EU-Mandatarin, die hinterfragte, ob wahltaktische Überlegungen dem rumänischen Präsidenten wichtiger seien als das Schicksal „unserer Kinder in Österreich“. Vilimsky: „So kämpferisch die Ansage der Sozialistin auch klingen mag: Kinder, die in Österreich wohnen und dort von einem Familienangehörigen betreut werden, erhalten ohnehin die volle Familienbeihilfe – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.“ Aus Vilimskys Sicht ist die Kritik aus Rumänien vollkommen haltlos.


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