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17. November 2022 | Budget, Familie, Finanzen, Parlament

Indexierung der Familienleistungen ist längst überfällig

FPÖ-Antrag soll finanzielle Situation österreichischer Familien verbessern.

Bereits 2021 forderte FPÖ-Familiensprecherin Edith Mühlberghuber in einem Antrag eine jährliche Indexanpassung aller Familienleistungen. Nun wird diese Forderung – wenn auch nur zum Teil – erfüllt und nahezu alle Familienleistungen werden ab Jänner 2023 an die Inflation angepasst. „Das kann durchaus als Verdienst der Freiheitlichen Partei angesehen werden“, so Mühlberghuber in der Sitzung des Nationalrates heute, Donnerstag.

Behinderten-Freibetrag seit 1988 nicht erhöht

Es bestehe aber immer noch dringender Handlungsbedarf bei zwei Freibeträgen: den Kosten für auswärtige Berufsausbildung und dem Freibetrag für Kinder mit Behinderung. „Auch der Katholische Familienverband sieht eine dringende Veränderung und finanzielle Verbesserung für Familien als notwendig“, berichtete Mühlberghuber. Wird für ein Kind beispielsweise erhöhte Familienbeihilfe bezogen und liegt eine Behinderung von mehr als 50 Prozent vor, gibt es einen monatlichen Freibetrag von 262 Euro. Dieser Betrag wurde seit 1988 nicht angepasst.

Finanzielle Situation der Familien verbessern

Um insbesondere die finanzielle Situation der österreichischen Familien weiter zu verbessern, stellte Mühlberghuber im Nationalrat einen Antrag, in dem sie „im Sinne aller österreichischen Familien und entsprechend den Forderungen des Katholischen Familienverbandes“ die automatische Inflationsanpassung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags ab dem Jahr 2025 sowie eine Verdoppelung und künftige automatische Valorisierung des monatlichen Pauschalbetrages betreffend die Abgeltung der Mehraufwendungen wegen einer Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes forderte. Überdies soll eine Verdoppelung und künftige automatische Valorisierung des in der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen fixierten Freibetrages für Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, erfolgen. „Es ist höchste Zeit, unsere Familien – wo immer es nur möglich ist – zu entlasten“, so Mühlberghuber abschließend.


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