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17. September 2018 | Inneres

Jenewein: „Nicht der Innenminister, sondern das Ministerium muss Akten nachliefern“

BVT-U-Ausschuss: Medien versprechen sich viel von neuen Akten - FPÖ-Fraktionsführer dämpft Erwarltungshaltung.

Das Innenministerium hat nach einer entsprechenden VfGH-Entscheidung die umgehende Lieferung der vom BVT-U-Ausschuss geforderten Akten zugesagt. Ob diese neuerliche Aktenlieferung allerdings neue Fakten offenbart, bezweifelt man seitens der FPÖ.

Doch nur "Lektüre" für die Opposition?

„Wenn der Verfassungsgerichtshof entschieden hat, dass Akten nachzuliefern sind, wird dies natürlich so erfolgen. Was sich die Oppositionsparteien jedoch davon erwarten, ist wieder eine andere Geschichte. Grundsätzlich wird sich der Sachverhalt durch das Vorlegen von einzelnen Schriftstücken sicherlich nicht gravierend ändern, denn was wir bisher in den Zeugenaussagen erfahren haben, bleibt ohnehin bestehen. Vor allem, da die nun nachzuliefernden Akten vorrangig aus Bürgereingaben bestehen sollen, werden sich die bestehenden Fakten nicht anders darstellen, aber zumindest die weitere Lektüre für die Opposition ist damit gesichert“, stellte heute der Fraktionsführer der FPÖ im BVT-Untersuchungsausschuss, Hans-Jörg Jenewein, klar.  

Keine persönliche Bringschuld des Innenministers

Jenewein appellierte auch an die Medien, in der Berichterstattung über die Aktenlieferung präzisier zu formulieren, „denn nicht Innenminister Herbert Kickl muss dem Untersuchungsausschuss weitere Dokumente nachliefern, sondern das Bundesministerium – das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied und diesen sollten zumindest die Oppositionsparteien kennen. Ohnehin hat Innenminister Kickl vom ersten Tag an mittels Weisung die zuständigen Beamten aufgefordert, alle Akten an das Parlament zu liefern und ist seiner Aufgabe somit zur Gänze nachgekommen“, betonte Jenewein.


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