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Keiner will Impfzwang, außer ÖVP und Grüne!

Das Corona-Chaos-Management der Koalition setzt sich nahtlos im Entwurf zum Impfzwang fort.

Zigtausende demonstrieren jede Woche gegen die sinnlosen und überzogenen Corona-Maßnahmen der Regierung.

Foto: Alois Endl

Mehr als 180.000 Stellungnahmen sind zur geplanten Einführung der gesetzlichen Impfpflicht eingebracht worden, fast ausnahmslos ablehnende Stellungnahmen. Die Argumente von Sozialpartnern, aus der Justiz, den Ländern und den Organen der technischen Umsetzung zeigen auf, dass die Regierung die Exekution dieses Gesetzes nicht einmal ansatzweise überdacht hat. Ganz zu schweigen von den verfassungsrechtlichen Bedenken.

Beeindruckender Rekord an Stellungnahmen

Die mehr als 180.000 Stellungnahmen, die bis vergangenen Montag zum Impfpflichtgesetz abgegeben wurden, stellen einen Rekord dar. So viele Einwendungen hat es bisher noch kein einziges Mal gegeben. Selbst bei der umstrittenen Novelle des Epidemie- und des Covid-19-Maßnahmengesetzes im Vorjahr waren es nicht einmal halb so viele. Aber schon das reichte damals aus, dass das Parlament seine Website umbauen musste.

Trotzig hat ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer, dessen Infektion trotz Dreifach-Impfung die ganze medizinische Unsinnigkeit der Zwangsimpfung beispielhaft aufzeigte, alle Einwände beiseite gewischt und aus seiner „Heimquarantäne“ davon unbeeindruckt angekündigt, dass das Gesetz am 1. Februar in Kraft treten werde.

Regierungsexperte widerspricht

Und das, obwohl selbst der Chefepidemiologe der Regierungsexperten, Gerald Gartlehner, kurz vor Nehammers Trotzreaktion mit einem fundamentalen Einwand aufhorchen ließ: Da aufgrund der hochinfektiösen Omikron-Variante eigentlich genug Menschen zur Erreichung der Herdenimmunität genesen sein werden, müsse man die Impfpflicht noch einmal überdenken.

Denn selbst die Dreifachimpfung schützt, wie die Daten aus den Impf-Vorbildländern Portugal, Spanien, Dänemark, Island oder Israel zeigen, nicht vor einer Infektion mit dem Corona-Virus, egal welcher Mutationsvariante. Israel hat deswegen sogar die geplante vierte Impfung jetzt auf gefährdete Personen reduziert. Und auch in dieser Gruppe sei die durch die Impfung angeregte Bildung von Antikörpern „nicht sehr beeindruckend“, wie die Leiterin einer Studie zur „Wirksamkeit einer vierten Corona-Impfung“ eingestand.

Impfung erfüllt gesetzte Hoffnungen nicht

Damit entspreche die Impfung nicht den in sie gesetzten Hoffnungen, betonte FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst in der Stellungnahme der FPÖ: „Die gesetzliche Einführung der gegenständlichen allgemeinen Impfpflicht ist weder ein geeignetes, noch ein erforderliches oder verhältnismäßiges – und damit ein verfassungswidriges – Mittel, um die ,öffentliche Gesundheit‘ zu schützen.“

Unter Verweis auf den Beschluss des Europarates gegen eine gesetzliche Impfpflicht und gegen die Diskriminierung Ungeimpfter führt Fürst weiter an, dass die „Eignung der Einführung der Impfpflicht als Mittel zur Erreichung der öffentlichen Ziele Fremdschutz, Eigenschutz und Entlastung des Gesundheitssystem“ als nicht gegeben angesehen werden kann.

Technische Umsetzung unmöglich

Die chaotische Meisterleistung der Bundesregierung beim geplanten Impfzwang offenbarten die ELGA-GmbH und das IT-Service der Sozialversicherung (ITSV): Beide führten an, dass eine Umsetzung der technischen Vorgaben vor dem 1. April nicht möglich sein werde. Denn es fehle nicht nur an bestimmten technischen Funktionen sondern auch an den „klaren Vorgaben zur präzisen technischen Umsetzung“.

Flut an Einsprüchen wird Gerichte überlasten

Vollkommen daneben liege die Bundesregierung auch bei den zu erwartenden Einsprüchen beim Vollzug der Impfpflicht bei den Verwaltungsgerichten. Die Beamtengewerkschaft GÖD führt an, dass durch die Impfpflicht eine deutliche Steigerung der Beschwerden zu erwarten sei: „Selbst wenn man das Zahlengerüst des Entwurfes heranzieht, würde dies allein im Jahr 2022 zumindest eine Verdoppelung der Zahl der RichterInnen an den Landesverwaltungsgerichten erfordern.“

Was das kosten würde, haben das Land Steiermark und die Stadt Graz vorgerechnet: Sei rechnen für die Steiermark mit Gesamtkosten von 18 Millionen Euro. Allein das Zustellen der Strafbescheide würde 1,3 Millionen Euro kosten. Die Stadt Graz spricht gar von „praxisfremden“ Annahmen und warnt vor einem Gesetz als „unvollziehbarem Papiertiger“.

Und dann wäre dann noch der Datenschutz. „Der Entwurf ist als äußerst problematische Anlassgesetzgebung zu werten, durch den massive Versäumnisse des Pandemiemanagements und der Gesundheitsversorgung durch Grundrechtsverletzungen kaschiert werden sollen“, empört sich die ARGE Datenschutz.

Entsetzen bei Datenschützern

Der Entwurf begehe mehrere Tabubrüche, die bisher in der österreichischen Rechtsordnung „nicht vorstellbar“ waren: Das betreffe die Einführung der Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen, die Entindividualisierung der medizinischen Versorgung, die Umkehr der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht und die automatisierte Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit.

Die Schlussfolgerung der Datenschützer: „Der vorgelegte Entwurf ist nicht geeignet, einen sachlich und grundrechtlich vertretbaren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Er ist jedoch so angelegt, dass 2022 tausende, wenn nicht sogar Millionen Strafverfahren drohen, die zusätzlich zu den Behinderungen durch COVID-19 staatliche Strukturen lähmen und enorme Kosten verursachen werden. In der vorliegenden Fassung werden Grundrechte massiv verletzt und das Vertrauen der Bevölkerung in einen demokratischen Rechtsstaat massiv erschüttert. Der Entwurf ist daher abzulehnen.“


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