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22. September 2023 | Asyl, Europäische Union

Migrations-Urteil: EU-Asylrecht ist völlig dysfunktional!

EuGH urteilt gegen Zurückweisungen an Binnengrenzen - damit wird den Mitgliedsstaaten jede Kontrolle darüber genommen, wer sich auf ihrem Territorium aufhält.

Jede Woche kommen rund 1.000 illegale Migranten über die Grenze nach Österreich und dürfen nicht zurückgewiesen werden.

Foto: NFZ

„Die EU ist Teil des Problems der Masseneinwanderung unter Missbrauch des Asylrechts nach Europa. Das zeigt sich wieder am jüngsten EuGH-Urteil, nach dem es an EU-Binnengrenzen keine Zurückweisungen geben darf“, sagte heute, Freitag, Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-143/22) erfolgte aufgrund einer Klage aus Frankreich. Dort sollte mittels einer Verordnung Drittstaatsangehörigen an der Binnengrenze die Einreise nach Frankreich verweigert werden.

Einladung an illegale Migranten

„Der EuGH nimmt damit jedem Mitgliedsstaat die Möglichkeit, souverän darüber zu entscheiden, welche und wie viele Personen sich auf seinem Territorium aufhalten dürfen. Das ist geradezu eine Einladung zur Sekundärmigration innerhalb der EU, wie man sie angeblich vermeiden will“, so Vilimsky.

Jeder Migrant kann reisen, wohin er will

„Das EU-Asylrechtssystem ist längst völlig dysfunktional: Jeder wird über die Außengrenze eingelassen, ganz gleich, woher er kommt und durch wie viele sichere Drittstaaten er bereits gereist ist. Und jeder kann nach Belieben innerhalb der EU weiterziehen und sich damit das Land aussuchen, wo er hinwill. Wir brauchen dringend eine Änderung dieses völlig absurden Rechts: Zurückweisungen an den Außen- und Binnengrenzen müssen möglich sein, sonst wird jede Art von Grenzkontrolle zum reinen Empfangskomitee für Migranten. Weitermachen wie bisher heißt: Noch mehr Masseneinwanderung in die EU“, so der freiheitliche EU-Abgeordnete.


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