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30. März 2021 | FPÖ, Europäische Union, Umwelt

Petition zum Schutz unserer Almlandschaft gestartet!

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) missachtet umwelt- und landschaftsverträgliche Bedingungen.

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Ragger brachte eine Petition (55/PET) zum Schutz des alpinen Landschaftsbildes ein. „Mit unserer Petition 'Förderung und bevorzugte Nutzung erneuerbarer Energieträger unter umwelt- und landschaftsverträglichen Bedingungen' werden wir dafür kämpfen, dass der Ausbau erneuerbarer Energieträger wie Windkraftanlagen den Bestimmungen der Alpenkonvention gerecht wird. In Kärnten haben wir bereits gesehen, dass die geplanten Windräder auf der Koralpe der Beweis dafür sind, dass dem grünen Regierungspartner die rücksichtslose Erfüllung der selbstgesetzten Klimaziele wichtiger ist als der Erhalt unserer österreichischen Landschaft und Natur. Die vorgesehene Gesetzesfassung der schwarz-grünen Regierung zum Ausbau erneuerbarer Energie nimmt keinen Bezug auf die international gültigen Protokolle der Konvention, die Schutz und Bewahrung alpiner Lebensräume vorsehen“, sagte Ragger.

Klimaschutz geht nicht ohne Umweltschutz

Bereits in der Stellungnahme zum EAG-Begutachtungsentwurf haben der Alpenverein, Cipra (Leben in den Alpen) und der Umweltdachverband die Forderungen nach einem naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien hervorgehoben. Nur die Einhaltung von Naturschutzkriterien garantiert einen umweltverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. „Umwelt- und Klimaschutz sind die entscheidenden Aufgaben unserer Zeit, doch das eine darf das andere nicht ausspielen. Auch die nächsten Generationen haben ein Anrecht auf eine gesunde Umwelt. Doch gerade Windkraftanlagen bescheinigen die Stellungnahmen schwere Schäden an der Tierwelt und deren Lebensraum. Diesen Preis wollen wir nicht zahlen, diesen Preis dürfen wir nicht zahlen! Österreich ist nämlich verpflichtet, den Ausbau von erneuerbarer Energie an umwelt- und landschaftsverträgliche Bedingungen zu knüpfen“, betonte Ragger.

EU-Recht darf nicht umgangen werden

Der Abgeordnete hält dazu weiter fest: „Das entscheidende sind dabei auch die Förderungen, bei denen das EU-Recht greift. Das EAG-Gesetz muss dergestalt dem Energie-Protokoll der Alpenkonvention aus dem Jahr 2002 entsprechen, das im Artikel 6 Absatz 1 auf die Verpflichtung zur Förderung und zur bevorzugten Nutzung erneuerbarer Energieträger unter umwelt- und landschaftsverträglichen Bedingungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Vertragsparteien verweist. Da kann Recht nicht umgangen werden, das ist unions- und völkerrechtlich bindend. Im Gesetz müssen also diese Verpflichtungen und Kriterien implementiert werden, wenn sich die Regierung klaglos halten will. Für den Erhalt der Umwelt und unsere schöne Landschaft bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Unterstützung.“

Der Petition kann online einfach und bequem unter www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/PET/PET_00055/index.shtml zugestimmt werden.


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