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Regierung plant mit neuen Gesetzen die totale Kontrolle

FPÖ-Verfassungsprecherin Fürst: "Repressive Angstpolitik von ÖVP und Grünen hetzt Menschen gegeneinander auf - Treffen zweier Paare ist bereits genehmigungspflichtig!"

Regierung plant mit neuen Gesetzen die totale Kontrolle - FPÖ-Verfassungsprecherin Fürst: "Repressive Angstpolitik von ÖVP und Grünen hetzt Menschen gegeneinander auf - Treffen zweier Paare ist bereits genehmigungspflichtig!"

Foto: FPÖ TV

Die jetzt in Begutachtung stehende Novellierung des Covid-19-Maßnahmen- und des Epidemiegesetzes sei der nächste Schritt in die falsche Richtung, erklärte die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst in ihrer heutigen Pressekonferenz mit der FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker in Wien und betonte, dass die Gesetzesnovelle verfassungswidrig sei. Im Epidemiegesetz habe es bisher Beschränkungen und Auflagen für Massenveranstaltungen gegeben, nun sei nur noch von Veranstaltungen die Rede. In der Neudefinition liege eine solche schon vor, wenn zumindest vier Personen aus zwei Haushalten teilnehmen. Auch private Einladungen seien betroffen. „Wenn zwei Ehepaare einander treffen, unterliegt das der Anzeige- und Bewilligungspflicht und kann generell untersagt werden.“ Man müsse offenlegen, mit wem man sich treffe und warum. Dies biete den Behörden viel Spielraum, nach Gutdünken auch ganz normale private Zusammenkünfte zu untersagen. Nur Privaträume seien noch geschützt, aber natürlich könne beobachtet werden, wer komme und gehe.

Horrende Strafen und flächendeckender Test-Zwang

Auch Verkehrsbeschränkungen könnten massiv verschärft werden, ganze Ortschaften könnten ohne große Begründung abgeriegelt werden. Ebenso sei der Strafkatalog umfassend erweitert und verschärft worden. Eine einladende Mutter z.B. könne mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 Euro bestraft werden, die Teilnehmer mit 1.450 Euro. Fürst kritisierte auch, dass diese Regelungen im Epidemiegesetz ins Dauerrecht übergingen und es keine Befristung gebe. Auch die Testpflicht werde flächendeckend ausgerollt, für Betriebsstätten könne man sie willkürlich einführen, für Lehrer gelte sie jetzt unbedingt.

Grenzenlose Behördenwillkür

Die freiheitliche Verfassungssprecherin sprach sich auch entschieden gegen die Neuregelung der Ausgangsbeschränkungen aus, denn solche seien dann nicht mehr nur bei einem drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems möglich, sondern könnten eingeführt werden, wenn es eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung des Virus gebe. Wenn dieses Schlagwort falle, könne der Gesundheitsminister mit Verordnung massivste Ausgangsbeschränkungen verhängen. Man sei damit noch viel mehr in der Behördenwillkür und im Ermessensspielraum der Exekutive drinnen, als es ohnehin bisher schon der Fall gewesen sei. Die Regierung schaffe sich damit ein Instrument, um die Bevölkerung eizusperren und zu isolieren. Mit ihrer repressiven Angstpolitik hetze sie die Menschen gegeneinander auf und Mitmenschen würden nur noch als Virusträger gesehen.


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