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Reiner Online-Reparaturbonus ist diskriminierend

Schwarz-grüne Bundesregierung ignoriert regelmäßig Menschen ohne Internet-Zugang – vor allem auf Ältere wird wieder komplett vergessen.

Reiner Online-Reparaturbonus ist diskriminierend - Anträge müssen auch auf Papier möglich sein.

Foto: Werner Grotte

Heftige Kritik übte heute, Donnerstag, die freiheitliche Seniorensprecherin Rosa Ecker am aktuellen Reparaturbonus der Bundesregierung: „Es ist schön und gut, dass alte beziehungsweise kaputte elektronische Geräte kostengünstig repariert werden können und somit deren Benützungsdauer verlängert wird. Wer Zugang zu diesem Bonus will, muss einen Internetzugang haben oder aber ist auf die Unterstützung eines Partnerbetriebes angewiesen. Nun wissen wir aus Erfahrung, dass eine der Hauptgruppen, die defekte Geräte durchaus reparieren lässt, sicherlich die Älteren sind. Ich verstehe beim besten Willen nicht, wieso die schwarz-grüne Bundesregierung auch hier auf Menschen ohne Internet-Zugang vergisst. Diese Menschen brauchen wieder Hilfe zum Ausdrucken des Formulars und der Abwicklung durch Familie oder Freunde. Es grenzt an Hohn, wenn nunmehr der ÖVP-Konsumentensprecher Peter Weidinger als Ausmerzen dieses Versäumnisses ankündigt, dass Partnerbetriebe das entsprechende Formular ausdrucken. Dieses Manko, dass nur ein digitaler Zugang genutzt werden kann, ist in Wahrheit eine Diskriminierung der Senioren in diesem Land.“

Alle Förder-Anträge sollten auch auf Papier möglich sein

„Wann wachen die Verantwortlichen in diesem Land auf, dass es Menschen gibt, die keinen Zugang zur modernen Technik haben. Es muss daher umgehend dafür Sorge getragen werden, dass es für alle Förderungen beziehungsweise Anträge, die die Menschen in diesem Land stellen müssen oder können, umgehend wieder die Möglichkeit des altbewährten Papierantrages möglich ist“, kann sich Ecker einen weiteren Seitenhieb nicht verkneifen: „Herr Kollege Weidinger, wenn Sie schon versprechen, dass die Partnerbetriebe bei der Beantragung unterstützen, denken Sie auch an den Umstand, dass die Betrieben ebenfalls nur online zu finden sind! Hat jemand kein Internet, dann kann er weder die entsprechende Internetseite aufrufen, um Betriebe zu finden, noch den Antrag stellen.“


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