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10. April 2019 | Arbeit und Soziales

„SPÖ sollte endlich Abstand von ,Silberstein-Methoden‘ nehmen"

Gudenus:„Behauptungen von SPÖ-Muchitsch zu Kürzungen der Mindestsicherung bei Erhalt von Spenden sind schlichtweg unwahr."

Geschäftsführender FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus:„Behauptungen von SPÖ-Muchitsch zu Kürzungen der Mindestsicherung bei Erhalt von Spenden sind schlichtweg unwahr - die SPÖ soll aufhören, die Bevölkerung zu verunsichern."

Andreas Ruttinger

„Die Behauptungen von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch, dass die Mindestsicherung gekürzt werde, wenn Menschen beispielsweise von 'Licht ins Dunkel' eine Spende erhalten, sind schlichtweg unwahr. Hier zeigt sich wieder einmal, wie die SPÖ agiert. Sie spielt bewusst mit den Sorgen der Bevölkerung und versucht krampfhaft, die Bundesregierung von FPÖ und ÖVP zu diffamieren. Ich würde der SPÖ raten, endlich Abstand von diesen ,Silberstein-Methoden‘ zu nehmen und aufzuhören, völlig unbegründete Ängste in der Bevölkerung zu schüren“, erklärte heute, Mittwoch, der geschäftsführende freiheitliche Klubobmann Johann Gudenus.

Sachleistungen bei Notfällen haben keinen Einfluss auf Mindestsicherung

Sachleistungen wie etwa ein elektrischer Rollstuhl (medizinische Hilfsmittel und Heilmittel etc.), der zum Beispiel von "Licht ins Dunkel" gespendet beziehungsweise mitfinanziert wird, werde selbstverständlich nicht auf die Leistungen der Mindestsicherung angerechnet. „Ebenso kommt es zu keiner Anrechnung bei Leistungen, die Betroffenen nach einem Naturereignis wie etwa Feuer oder Hochwasser für die Überwindung einer plötzlich eingetretenen Notlage zugewendet werden. Auch einmalige Leistungen wie etwa Unterstützungen wegen Mietrückstände oder für Umzugskosten, die zur Abwendung eines Härtefalls gewährt werden, sind nicht anzurechnen“, betonte Gudenus.

Mindestsicherungsbezieher dürfen 5.300 Euro besitzen

„Darüberhinaus hat die SPÖ im Versuch, mit billiger Polemik die Menschen zu verunsichern, auch die Thematik des Schonvermögens vergessen oder schlichtweg ignoriert. Jeder Mindestsicherungsbezieher darf nämlich ein Vermögen von bis zu rund 5.300 Euro, das sind 600 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes, besitzen. Strenggenommen und theoretisch dürften daher gemeinnützige Vereine wie zum Beispiel die Caritas jedem Mindestsicherungsbezieher, der nichts besitzt, 5.300 Euro im Jahr spenden. Die SPÖ sollte also endlich ihre Hausaufgaben machen und sich wieder der Ernsthaftigkeit widmen, anstatt mutwillig Unwahrheiten zu verbreiten,“ so Gudenus.


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