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12. September 2019 | Finanzen

Steuerreform trägt ganz klar die Handschrift der FPÖ

Maßnahmenpaket soll im Nationalrat nächste Woche beschlossen werden. FP-Finanzsprecher Fuchs: "Wir bringen die Entlastung von geringverdienenden Arbeitnehmern und Pensionisten sowie Kleinunternehmern auf den Weg.“

Die Steuerreform soll im Nationalrat nächste Woche beschlossen werden. FP-Finanzsprecher Fuchs: "Wir bringen die Entlastung von geringverdienenden Arbeitnehmern und Pensionisten sowie Kleinunternehmern auf den Weg.“

FPÖ

In der von der Liste Jetzt verlangten Sondersitzung des Nationalrats wird ein großer Teil der noch vor der Wahl erwarteten Gesetzesbeschlüsse eine Woche früher behandelt, darunter auch die Steuerreform. ÖVP und FPÖ wollen darin bereits in der Koalitionsregierung beschlossene Maßnahmen umsetzen. Die Sitzung soll am nächsten Donnerstag (19. September) stattfinden.

Keine neuen Steuern und keine neuen Schulden

„Diese Steuerreform trägt ganz klar die Handschrift der FPÖ. Erstmalig gibt es eine Steuerreform ohne neue Steuern und ohne neue Schulden.“ Mit diesen Worten kommentierte heute, Donnerstag, der FPÖ-Finanzsprecher und ehemalige Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs die Beschlussfassung vom ersten Teil der Steuerreform im Budgetausschuss und nahm mit Freude zur Kenntnis, dass die von ihm ausverhandelten Maßnahmen noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden können. „Diese Reform bringt mehr für die arbeitenden Menschen und Pensionisten mit geringem Einkommen sowie mehr für die Kleinunternehmer“, so Fuchs.

Entlastung für kleinere Einkommen und Pensionisten

„Um nun gezielt im unteren Einkommensbereich Arbeitsanreize zu setzen, sollen künftig bei allen Arbeitnehmern ab der Geringfügigkeitsgrenze die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Verkehrsabsetzbetrag erhöht werden. Außerdem soll die seit rund 40 Jahren unangetastete betragliche Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 auf 800 Euro angehoben werden. Auch Pensionisten werden durch eine Erhöhung der Absetzbeträge und der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet“, betonte Fuchs.

Vereinfachte Pauschalierung für Kleinunternehmer

Zur Reduktion administrativer Lasten solle weiters eine vereinfachte Pauschalierung für Kleinunternehmer geschaffen werden. „Die Umsatzgrenze für die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerbefreiung soll auf den für Österreich unionsrechtlich zulässigen Höchstbetrag von 35.000 Euro ausgeweitet werden“, erklärte Fuchs dazu.


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