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05. Juli 2018 | Arbeit und Soziales

Walter Rosenkranz: „Leistung muss sich lohnen“

„Panikmacherei und Verunsicherung durch SPÖ muss beendet werden - Wahrheitsbeweis zur Arbeitszeitflexibilisierung wird ab 1. September 2018 angetreten.“

„Im Zuge der Debatte zur Arbeitszeitflexibilisierung zeigt die SPÖ ihr wahres Gesicht, gezeichnet von inhaltsleeren Argumenten und zur Schau gestellter Gewaltandrohung". Die Grablichter- und Pflasterstein-Aktion in der Nacht auf 'Donnerstag sei "ein klares Zeichen zur Einschüchterung der Mandatare und deren Familien“, zeigte sich der freiheitliche Klubobmann Walter Rosenkranz schockiert.

Bestmögliche, flexible Arbeitsbedingungen schaffen

„Im 21. Jahrhundert hat die moderne Arbeitswelt eigene und neue Herausforderungen, wie den Wunsch der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Flexibilisierung. Wir als Regierungspartei und wohl auch alle anderen Fraktionen - man denke an den ‚Plan A‘ - haben uns dieser Problematik angenommen, denn wir arbeiten nach einem Prinzip: Leistung muss sich lohnen. Tüchtige Unternehmer und fleißige Angestellte wollen ein Optimum für ihr Unternehmen erreichen, und genau dafür ist dieses Gesetz gemacht – einen Rahmen zu schaffen, um bestmögliche, flexible Bedingungen zu schaffen“, so der Klubobmann.

Selbst in der SPÖ Unverständnis für Aktionen von ÖGB und Bundes-SPÖ

„Die Straßenmeisterei in Kärnten, die Stadt Salzburg, die SPÖ Steiermark – sie alle verstehen nicht, was ihre Gewerkschaften und die SPÖ-Bundespartei hier konstruiert, denn sie haben bereits solche Arbeitszeitmodelle, welche sich bereits bestens bewähren. Denn dort, wo sich Arbeitnehmer und -geber mit den Bedürfnissen der Berufswelt auseinandersetzen, wird ein solches Gesetz gutgeheißen und gewünscht. Nur Funktionärsblasen und linke Parteisoldaten missbrauchen jeglichen Versuch der Regierung, den Bürgern zu helfen, um Panik und Verunsicherung zu verbreiten. Deshalb wird bereits ab dem 1. September 2018 der Wahrheitsbeweis angetreten, denn der Bürger ist der eigentliche Experte“, betonte Rosenkranz.


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