FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan und der freiheitliche Bereichssprecher für den öffentlichen Dienst, Christian Lausch, kritisierten heute eine Covid-19-Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums, wonach nun wöchentliche PCR-Testungen für alle Bediensteten in den Justizanstalten vorgeschrieben sind - auch jene, die geimpft oder genesen sind.
Test darf nicht älter als 48 Stunden sein
„Ab sofort müssen nun alle Justizbediensteten beim Betreten einer Justizanstalt die '2,5g-Regel' beachten. Neben einem Impf- oder Genesungsausweis gilt nur noch ein (negativer) PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf“, erklärte Lausch. „Der Generaldirektor für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen, Alexander Koenig, verteidigt diese Maßnahme auch noch und redet sich dabei aber auf die Verordnung der Wiener Landesregierung aus.“
Wozu gibt es dann die Impfung?
„Wofür gibt es dann die Corona-Impfung oder den Genesenenstatus, wenn ohnehin weiter getestet werden muss, das ist eine reine Schikane. Anscheinend glaubt nicht einmal der Dienstgeber an eine gute Wirkung der Covid-19-Impfung, denn sonst sind diese derartigen strengen Maßnahmen nicht zu erklären“, betonten Stefan und Lausch.