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04. März 2018 | Zuwanderung, Asyl

Ex-CDU-Minister fordert Änderung des Asylrechts

Der deutsche Staatsrechtler Rupert Scholz will Einwanderung unter dem Asylrecht unterbinden.

Der Staatsrechtler Rupert Scholz, CDU-Verteidigungsminister unter Merkel-Vorgänger Helmut Kohl, hat eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz gefordert: Die derzeitige Regelung, nach der Asyl ein stets einklagbares Grundrecht ist, sei nicht länger hinnehmbar, schrieb Scholz in „Die Welt“.

Asyl nicht länger "subjektiver Rechtsanspruch"

Asyl dürfe nicht länger ein subjektiver Rechtsanspruch sein, sondern müsse zu einer objektiv-rechtlichen Regelung werden. Dies wäre möglich, wenn die derzeitige Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ im Grundgesetz in „Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt“ geändert werde.

Hunterttausendfacher Missbrauch

„Ein solches Gesetz wäre dann in der Lage, das Asylrecht von allen anderen Einwanderungsproblemen wirksam zu unterscheiden und damit auch die Grundlage für eine sinnvolle und wirtschaftlich weiterführende Integration wie Einwanderung zu gewährleisten – einschließlich klarer Einwanderungsbegrenzungen“, erläuterte Scholz. Die momentane Regelung werde jährlich hunderttausendfach missbraucht, kritisierte der angesehene Staatsrechtler.

Asyl oder "Duldung"

Wenn ein Asylwerber mangels politischer Verfolgung abgelehnt werde, würde er die Verwaltungsgerichte anrufen, um dort entweder doch noch Asyl zu erhalten oder – zumindest – als Ergebnis jahrelanger Verfahren als „geduldeter Flüchtling“ doch in Deutschland bleiben zu können.


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