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28. April 2020 | FPÖ

Herbert Kickl: FPÖ beantragt Ministeranklage gegen Anschober

Das generelle Betretungsverbot für den öffentlichen Raum, das der Gesundheitsminister den Österreichern zugemutet hat, war rechtswidrig.

Unter dem Deckmantel des Corona-Virus haben ÖVP und Grüne über Österreich den Ausnahmezustand verhängt und der Bevölkerung Stück für Stück Grund- und Freiheitsrechte weggenommen.

Ein gewaltiger Unterschied

Mitte März hatte Gesundheitsminister Anschober (Grüne) ein „generelles Betretungsverbot“ für den gesamten öffentlichen Raum verhängt, zweifelsohne eng abgestimmt mit dem ÖVP-Bundeskanzleramt. Laut dem Gesetz, das vom Parlament beschlossen wurde, hätte Anschober aber nur das Betreten einzelner abgegrenzter Orte verbieten dürfen.

In der Begründung des Gesetzes stand hier wörtlich: „Dies können etwa Kinderspielplätze, Sportplätze, See- und Flussufer sein.“ Zwischen einem „generellen Betretungsverbot“ für den gesamten öffentlichen Raum und der Möglichkeit das Betreten von einigen Orten zu untersagen, ist ein gewaltiger Unterschied!

Rechtswidrige Verordnung

Kern unseres Rechtsstaates ist das Legalitätsprinzip. Es besagt, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Verwaltungsbehörden können daher im Rahmen ihrer (gesetzlich geregelten) Zuständigkeit Verordnungen erlassen, dies jedoch nur auf Grund der Gesetze.

Mit dem im Nationalrat beschlossen COVID-19-Maßnahmengesetz wurde Anschober als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ermächtigt, Verordnungen zu erlassen, mit denen er das Betreten von bestimmten Orten untersagen kann. Er wurde aber nicht ermächtigt, ein „generelles Betretungsverbot“ für den gesamten öffentlichen Raum zu verhängen.

Ostererlass-Pfusch

Am 1. April, somit kurz vor Ostern, verlautbarte Minister Anschober auch noch eine massive Verschärfung dieses Betretungsverbotes – den sogenannten „Ostererlass“. In diesem Erlass erteilt er den Landeshauptleuten die ausdrückliche Anordnung, dass die Bezirksverwaltungsbehörden sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, zu untersagen hätten.

Dieser Erlass war gesetzlich ebenfalls nicht gedeckt und stellte darüber hinaus einen unzulässigen Aufruf zu unverhältnismäßigen Eingriffen in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar. Auch wenn der „Ostererlass“ nach öffentlicher Kritik zurückgenommen wurde, so war dieser genauso rechtswidrig wie das erlassene „generelle Betretungsverbot“.

Nagelprobe für ÖVP und Grüne

Minister Anschober steht ein fachkundiger Beraterkreis in seinem Ministerium zur Verfügung, er hätte daher die Gesetzeskonformität seiner Verordnungen und Erlässe prüfen lassen können. Wir Freiheitliche werfen Minister Anschober daher vor, schuldhaft gegen die ihm vom Nationalrat erteilte Ermächtigung und gegen das Legalitätsprinzip verstoßen zu haben.

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst haben jetzt im Nationalrat einen Antrag auf eine Ministeranklage beim Verfassungsgerichtshof gegen Anschober eingebracht. Dieser Antrag wird im Verfassungsausschuss des Nationalrates behandelt und dann abgestimmt.

„Die Ministeranklage wird zur Nagelprobe des rechtlichen Gewissens der Regierungsparteien. Wer nichts zu verbergen hat, kann ohne zu zögern zustimmen“, sagt FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Stimmt die Mehrheit im Nationalrat dem Antrag der Freiheitlichen zu, kann Anklage beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden.

Ängste missbraucht

Zu Beginn der Coronavirus-Krise haben die Freiheitlichen der Regierung einen Vertrauensvorschuss gegeben – zum Wohle der Gesundheit der Österreicher. Dieses Vertrauen haben ÖVP und Grüne missbraucht und einen Überwachungsstaat aufgezogen.

Die von Schwarz-Grün gesetzten Maßnahmen greifen in sämtliche Lebensbereiche der Österreicher ein und berühren eine Vielzahl unserer verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte. Insbesondere die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen haben aus der verfassungsrechtlich geschützten Normalität eine sogenannte „neue Normalität“ gemacht haben. Man kann es auch Ausnahmnezustand nennen.

Dafür haben ÖVP und Grüne die Angst der Menschen vor dem Corona-Virus geschürt, deren Sorge um die Gesundheit instrumentalisiert und für ihre politischen Zwecke missbraucht.


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