Skip to main content
17. November 2022 | Energie, FPÖ, Finanzen, Parlament

Wir müssen die Menschen in Österreich vor Energiearmut schützen

FPÖ fordert günstige Grundversorgungstarife mit Strom und Gas, das wird aber im Nationalrat von ÖVP und Grünen abgelehnt.

In den letzten Wochen erhielten viele Haushalte Post, auf die sie wohl gerne verzichtet hätten. Etliche Energieanbieter haben ihre Abrechnungen verschickt und die neuen Teilzahlungsbeträge vorgeschrieben. „Viele Menschen haben nun Angst, dass sie im Winter in kalten und finsteren Wohnungen sitzen werden müssen, weil sie die Gas- und Stromrechnung nicht mehr zahlen können. Um zu gewährleisten, dass das Recht auf Grundversorgung mit Energie tatsächlich für jeden Berechtigten in Österreich zur Anwendung kommt, müssen die aktuellen Preise der Energielieferanten entsprechend geprüft werden. Es darf nicht sein, dass jene, die sich ohnehin schon schwertun, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, nun auch noch unrechtmäßig zur Kasse gebeten werden“, erklärte heute, Donnerstag, FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm.

Lieferanten haben Pflicht zur Grundversorgung

Gemeinsam mit dem freiheitlichen Wirtschaftssprecher Erwin Angerer forderte Wurm in einem Antrag die Überprüfung der Tarife für die Grundversorgung bei den Strom- und Gashändlern. Da für Strom- und Gaslieferanten die „Pflicht zur Grundversorgung“ besteht, sind sie gesetzlich dazu angehalten, Verbraucher in Notfällen mit einem günstigen Grundversorgungstarif zu versorgen: „Der Gesetzgeber hat es bis dato leider verabsäumt, zu kontrollieren, ob die Bestimmungen zum Grundversorgungstarif von den Energieanbietern eingehalten werden. Der Tarif darf de facto nicht höher sein als jener, zu dem die Mehrheit der Kunden des Unternehmens versorgt wird. Auch Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeiter können um den Grundversorgungstarif ansuchen, hier ist die Definition des Grundversorgungstarifs ein wenig anders, da sich dieser an vergleichbaren Kundengruppen orientiert“, führte Angerer die Rechtslage aus und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass jeder Haushalt beziehungsweise Kleinunternehmer die Möglichkeit hat, ein Ansuchen zur Grundversorgungsbelieferung zu stellen: „Die Regelung der Kärntner Kelag etwa, wonach soziale Bedürftigkeit – wie durch GIS-Gebührenbefreiung ausgedrückt – eine Voraussetzung für den Bezug des Grundversorgungstarifs ist, ist somit nicht korrekt.“

Unverständliche Ablehnung im Nationalrat

„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass überprüft wird, ob sich die Energieunternehmen beim Recht auf Grundversorgung gesetzeskonform verhalten. Nur so können wir gewährleisten, dass wir viele Menschen in Österreich vor der drohenden Energiearmut schützen! Dass unser Antrag von den Regierungsparteien ÖVP und Grünen abgelehnt wurde, ist daher ein Schlag ins Gesicht“, betonte Angerer.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.