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26. Jänner 2024 | Justiz

Fall Fritzl zeigt rechtliche Schieflage auf: Lebenslang muss immer lebenslang bedeuten!

Dass bei diesem zu lebenslanger Haft verurteilten und in Normalvollzug überstellten Straftäter sogar bedingte Entlassung diskutiert wurde, ist völlig unverständlich und absurd.

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl.

FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl. Foto: FPÖ

Nachdem gestern, Donnerstag, am Landesgericht Krems die Verlegung des zu lebenslanger Haft verurteilten Josef Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug entschieden und dabei sogar über eine bedingte Entlassung Fritzls aus seiner lebenslangen Freiheitsstrafe diskutiert wurde, die der zuständige Senat letztlich abgelehnt hat, ortete FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann Herbert Kickl darin heute „einen weiteren Beweis für die gesetzliche Schieflage und die von ihr abgeleitete Rechtsprechung“ in diesem Bereich: „Denn es wird wieder ausschließlich über den Täter, seinen Gesundheitszustand und seine Bedürfnisse geredet, während seine Opfer nahezu unerwähnt bleiben. Gerade im Fall Fritzl, dessen schwere Verbrechen von besonderer Grausamkeit sind und der deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, ist es für die Bürger genauso wie für uns Freiheitliche vollkommen unverständlich, dass eine bedingte Entlassung auch nur diskutiert wurde, weil es die Gesetzeslage so vorsieht. Das muss geändert werden, lebenslang muss auch wirklich lebenslang bedeuten!“

Alle sprechen vom Täter, niemand von den Opfern

Dabei gehe es nicht nur um den zentralen Schutz der Opfer vor dem Täter, sondern auch um Gerechtigkeit und den klaren Ausdruck der Gesellschaft über den Rechtsstaat, dass zu lebenslangen Haftstrafen und damit zur Höchststrafe verurteilte Straftäter sich keine Hoffnungen machen dürfen, jemals wieder auf freien Fuß zu kommen. „Die Opfer im Fall Fritzl haben unermessliches Leid erfahren müssen und werden ihr ganzes Leben davon gezeichnet sein. Es ist, wie im Fall von sexuellem Missbrauch an Kindern, ein seelischer Mord. Ihnen muss jede mögliche Unterstützung und Hilfe garantiert werden, während es volle Härte gegen die Täter braucht – zum Schutz der Gesellschaft, hohes Alter und ein damit entsprechend verbundener körperlicher Zustand dürfen dabei keine Rolle spielen“, so Kickl.

Recht muss immer auf Seite der Opfer stehen

Der freiheitliche Bundesparteiobmann erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass es gerade beim Thema Kinderschutz, das seit vielen Jahren ein Kernanliegen der FPÖ sei, den Fall T. gebraucht habe, bis die beiden Regierungsparteien überhaupt einmal erst aktiv geworden seien. „Wir Freiheitlichen haben dazu ein umfassendes Kinderschutzpaket vorgelegt, das klar Opferschutz statt Täterschutz in den Mittelpunkt stellt und unter anderem drastische Strafverschärfungen und lebenslange Tätigkeitsverbote für Verurteilte im Umgang mit Minderjährigen zum Ziel hat. ÖVP und Grüne wollen dieses aber nicht umsetzen. Es liegt daher an einer FPÖ-geführten Bundesregierung mit einem freiheitlichen Volkskanzler, dafür zu sorgen, dass immer das Recht auf der Seite der Opfer zu stehen hat und nicht auf jener der Täter!“, erklärte Kickl.


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