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14. Dezember 2023 | Arbeit und Soziales, Finanzen, Parlament

Zuverdienstgrenze: Kinderbetreuungsgeld-Bezieher müssen über besondere Situation informiert werden!

Nationalrat: FPÖ-Antrag betreffend "Veto gegen Eröffnung von EU-Beitrittsgesprächen mit der Ukraine sowie gegen neue Milliardenzahlungen an das Selenskyj-Regime".

Keine Freude mit der Art und Weise, wie die schwarz-grüne Bundesregierung die Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ab 1. Jänner 2024 durchführt, hatte gestern, Mittwoch, FPÖ Frauen- und Familiensprecherin Rosa Ecker in der Sitzung des Nationalrats. „Der Erhöhung von 7.800 auf 8.100 Euro liegt eine Formel zugrunde. Das ist uns klar, aber es gibt mit dem Jahreswechsel eine besondere Situation. Nimmt man nämlich eine Gehaltserhöhung her, die aufgrund der hohen Inflation auch höher ausfällt wie etwa im öffentlichen Dienst, dann wäre das eine Gehaltserhöhung von 9,1 Prozent, gleichzeitig wird aber die Zuverdienstgrenze nur um 3,8 Prozent erhöht. Das heißt dann, dass diejenigen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen und knapp unter der Zuverdienstgrenze dazuverdienen, Stunden reduzieren müssen, denn sonst müssten sie das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Und das ist aufgrund der hohen Inflation eine echte Sondersituation.“

Keine Antwort von ÖVP-Familienministerin Raab

„Unsere große Sorge ist nun, dass die Menschen, die es betrifft, nicht ausreichend über diese Situation informiert werden. Sowohl mein Kollege Christian Ries, als auch ich haben im Ausschuss darauf hingewiesen und nachgefragt, ob es hier auch eine Information an die Kinderbetreuungsgeld-Bezieher geben wird – eine Antwort sind Sie uns, Frau Minister, trotz Nachfrage schuldig geblieben. Vielleicht haben sie heute eine Information dazu“, so Ecker in Richtung ÖVP-Familienministerin Susanne Raab.

Kein Kindergeld an ukrainische Flüchtlinge

„Die Kriegssituation in der Ukraine dauert jetzt bereits beinahe zwei Jahre. Österreich leistet enorme humanitäre Hilfe in der Ukraine und auch für die Ukrainer, die in unserem Land Schutz gesucht haben. Österreich sorgt unter anderem dafür, dass für diese Menschen eine Unterkunft, medizinische Versorgung, Schulbildung oder auch ein Uni-Zugang gewährleistet ist. Daher ist es unserer Meinung nach nicht richtig, dass nun diese ukrainischen Flüchtlinge auch noch die Kinderbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld bekommen sollen. Das haben wir übrigens schon im vorigen Jahr so gesehen“, erklärte Ecker.

Müssen nicht Gutmenschen für die ganze Welt sein

Um eine weitere Kostenlawine für Österreichs Steuerzahler zu verhindern, brachte Ecker im weiteren Verlauf ihrer Rede einen Antrag betreffend „Veto gegen Eröffnung von EU-Beitrittsgesprächen mit der Ukraine sowie gegen neue Milliardenzahlungen an das Selenskyj-Regime“ ein, in dem die schwarz-grüne Regierung aufgefordert wird, die von der Europäischen Kommission geforderte Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmens,inklusive der geplanten Fazilität für die Kriegspartei Ukraine in Höhe von 50 Milliarden Euro abzulehnen und diesem Vorschlag mit einem Veto Österreichs zu begegnen. Weiters wird die Regierung aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union gegen die Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine auszusprechen sowie eine Beendigung der Sanktionen gegen die Russische Föderation einzufordern. „Unser Ziel ist es, die österreichische Bevölkerung zu unterstützen. Wir müssen nicht die Gutmenschen für die ganze Welt sein“, so Ecker.


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